Beschreibung der Förderung
Kurz erklärt
Das Land Berlin fördert Maßnahmen, mit denen Fahrgastschiffe umweltfreundlicher werden. Es geht darum, den Ausstoß von Luftschadstoffen zu senken. Gefördert werden zum Beispiel die Nachrüstung von Dieselmotoren mit Abgasnachbehandlungssystemen, die Umrüstung auf einen rein batterieelektrischen Antrieb und die Erprobung eines Elektro-Diesel-Hybrid-Antriebs. Die Förderung wird als Zuschuss gezahlt. Je nach Fall können bis zu 80 Prozent der förderfähigen Ausgaben übernommen werden. Wenn eine Förderung nach der De-minimis-Verordnung nicht möglich ist, liegt der Zuschuss je nach Unternehmensgröße bei 40 Prozent bis 60 Prozent der beihilfefähigen Kosten. Der Antrag soll vor Beginn der Maßnahme gestellt werden.
Für wen ist die Förderung sinnvoll?
Die Förderung ist für Unternehmen sinnvoll, die Fahrgastschiffe betreiben und diese technisch umweltverträglicher machen wollen. Sie richtet sich an Eigentümer von Binnenschiffen zur Personenbeförderung, die ihre Schiffe gewerblich einsetzen. Wichtig ist auch, dass die Schiffe normalerweise auf Berliner Gewässern fahren.
Kerndaten
- Bewerbungsfrist
- Für bestimmte Maßnahmen bis zum 31.08.2023
- Für die Erprobung des Elektro-Diesel-Hybrid-Antriebs nur auf Grundlage gesonderter Förderaufrufe
- Ansprechpunkt
- Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz
- mögliche Kriterien für eine Förderung
- Unternehmen mit Sitz in der EU in Privatrechtsform
- Eigentümer eines Binnenschiffs zur Personenbeförderung
- gewerbliche Nutzung in der Binnenschifffahrt auf Bundeswasserstraßen oder Landesgewässern im Land Berlin
- gültige Fahrtauglichkeitsbescheinigung für das Schiff
- das Schiff wird normalerweise auf Berliner Gewässern eingesetzt
- bei Umrüstung auf batterieelektrischen oder Elektro-Diesel-Hybrid-Antrieb muss ein geeigneter Landstromanschluss vorhanden sein
- die Maßnahme darf die Sicherheit und Leichtigkeit des Schiffsverkehrs nicht beeinträchtigen
- mögliche Ausschlusskriterien
- Unternehmen in Schwierigkeiten
- Antragsteller, über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet wurde
- Anbieter der Förderung
- Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz
- Thema der Förderung
- Nachhaltige Nachrüstung und Umrüstung von Fahrgastschiffen
Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.
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