Zuschuss

NRW-Patent-Validierung

Wenn Sie als Hochschule oder Forschungseinrichtung Projekte zur marktorientierten Weiterentwicklung von Erfindungen umsetzen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Stand 17.04.2026 Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: Förderdatenbank Bund, Länder und EU

Beschreibung der Förderung

Kurz erklärt

Mit dieser Förderung unterstützt das Land Nordrhein-Westfalen Hochschulen und Forschungseinrichtungen dabei, Erfindungen näher an die praktische Nutzung zu bringen. Gefördert werden Vorhaben, die die Anwendungsreife von Patenten verbessern und ihre Nutzung am Markt vorbereiten. Dazu können zum Beispiel ein Proof of Concept, Demonstratoren oder Prototypen gehören. Die Förderung läuft in zwei Phasen: zuerst für die Validierung an Hochschulen und Forschungseinrichtungen, danach optional gemeinsam mit Unternehmen. Es handelt sich um einen Zuschuss.

Die Förderung ist für Projekte gedacht, die noch nicht begonnen haben und klar abgegrenzt sind. Sie müssen inhaltlich, zeitlich und finanziell genau beschrieben sein. Das Vorhaben soll zur Innovationsstrategie des Landes passen und vor allem in Nordrhein-Westfalen durchgeführt werden. Die Erfindung muss bereits zum Patent angemeldet und im Besitz der antragstellenden Einrichtung sein.

Anträge werden über das EFRE-Online-Portal gestellt. Vor der Antragstellung wird eine Beratung durch die Innovationsförderagentur NRW empfohlen. Für die zweite Phase kann der Antrag schon vor dem Ende der ersten Phase gestellt werden.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für Hochschulen und Forschungseinrichtungen in Nordrhein-Westfalen oder in der Europäischen Union, wenn das Vorhaben vor allem in Nordrhein-Westfalen umgesetzt und verwertet wird. In der zweiten Phase können auch kleine und mittlere Unternehmen mit Hochschulen oder Forschungseinrichtungen zusammenarbeiten. Geeignet ist die Förderung für Projekte, bei denen eine Erfindung weiterentwickelt und auf ihre praktische Nutzung geprüft werden soll.

Kerndaten

  • Bewerbungsfrist
    • bis 30.6.2025
  • Ansprechpunkt
    • Innovationsförderagentur NRW
  • mögliche Kriterien für eine Förderung
    • Vorhaben muss thematisch, zeitlich und finanziell abgrenzbar sein
    • Vorhaben darf noch nicht begonnen haben, außer Vorplanungen und Marktanalysen
    • Vorhaben muss zur Regionalen Innovationsstrategie des Landes Nordrhein-Westfalen passen
    • Erfindung muss bereits zum Patent angemeldet und im alleinigen Besitz der antragstellenden Einrichtung sein
    • ausreichende finanzielle Mittel und ordnungsgemäße Geschäftsführung müssen nachgewiesen werden
    • Projekt soll mit Schwerpunkt in Nordrhein-Westfalen durchgeführt werden
  • mögliche Ausschlusskriterien
    • Vorhaben, die bereits begonnen haben
    • Vorhaben, die nicht klar von anderen staatlich geförderten Vorhaben abgegrenzt sind
  • Anbieter der Förderung
    • Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen
  • Thema der Förderung
    • marktorientierte Weiterentwicklung von Erfindungen
    • Validierung von Patenten
    • Entwicklung von Proof of Concept, Demonstratoren und Prototypen

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

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