Zuschuss

Schulerfolg sichern

Wenn Sie Maßnahmen im Bereich der Schulsozialarbeit planen, durch die Schulabbrüche verhindert werden, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Stand 10.04.2026 Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: Förderdatenbank Bund, Länder und EU

Beschreibung der Förderung

Kurz erklärt

Das Land Sachsen-Anhalt bietet Zuschüsse für Maßnahmen in der Schulsozialarbeit an, die darauf abzielen, Schulabbrüche zu verhindern. Diese Förderung richtet sich an Projekte, die Kindern und Jugendlichen den Zugang zu hochwertiger Bildung ermöglichen. Die Unterstützung umfasst bedarfsorientierte Schulsozialarbeit sowie die Beratung und Begleitung von Projektträgern und regionalen Netzwerkstellen. Die Höhe des Zuschusses hängt vom jeweiligen Vorhaben ab, und Anträge müssen an das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt gerichtet werden.

Um gefördert zu werden, müssen die Antragsteller bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Dazu gehört die Erstellung eines Konzeptes in Zusammenarbeit mit Schulen, das die Ziele und geplanten Maßnahmen beschreibt. Zudem müssen qualifizierte Fachkräfte eingesetzt werden, und es ist erforderlich, Erfahrungen im Projektmanagement nachzuweisen.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für anerkannte Träger der freien und öffentlichen Jugendhilfe sowie für Schulträger, die Schulsozialarbeit und Netzwerkstellen unterstützen möchten. Auch gemeinnützige Organisationen, die Beratung und Begleitung für Projektträger anbieten, können von dieser Förderung profitieren. Zielgruppen sind insbesondere Kinder und Jugendliche, die von Schulabbrüchen bedroht sind.

Kerndaten

  • Foerderart: Zuschuss
  • Foerderbereich: Aus- & Weiterbildung, Gesundheit & Soziales
  • Foerdergebiet: Sachsen-Anhalt
  • Foerdergeber: Ministerium für Bildung des Landes Sachsen-Anhalt
  • Ansprechpunkt: Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, Nebenstelle Dessau
  • Rechtsgrundlage: Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für das ESF+-Programm „Schulerfolg sichern“ RdErl. des MB vom 13. Juli 2022 – 24-51967

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

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