Zuschuss

Städtebauförderungsrichtlinien (StBauFR)

Wenn Sie als brandenburgische Gemeinde in Ihre Stadtentwicklung investieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Bewerbung nicht mehr möglich Stand 16.04.2026 Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: Förderdatenbank Bund, Länder und EU

Beschreibung der Förderung

Kurz erklärt

Die Förderung unterstützt Städte und Gemeinden in Brandenburg bei der Stadtentwicklung. Gefördert werden städtebauliche Gesamtmaßnahmen und einzelne Vorhaben, die Stadt- und Ortsteile erhalten, erneuern und weiterentwickeln. Ziel ist es, Innenstädte, historische Kerne, Ortsmitten und Stadtteilzentren zu stärken. Auch Gebiete mit sozialen, wirtschaftlichen oder ökologischen Problemen können unterstützt werden. Außerdem geht es um Flächen und Gebäude mit Leerstand oder anderen Funktionsverlusten.

Die Förderung wird als Zuschuss vergeben. In der Regel trägt ein Drittel der Bund, ein Drittel das Land und ein Drittel die Gemeinde. Die Maßnahme muss in ein Landesprogramm der Städtebauförderung aufgenommen werden. Außerdem braucht es eine integrierte städtebauliche Zielplanung, die aus dem Stadtentwicklungskonzept abgeleitet ist. Die Förderung erfolgt nur im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

Der Antrag läuft über die zuständige Kommunalaufsichtsbehörde an das Landesamt für Bauen und Verkehr. Dort wird das Vorhaben geprüft und für die weitere Programmplanung vorbereitet. Das Ministerium legt danach die Details der Förderung fest.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für Gemeinden und Ortsgemeinden in Brandenburg, die ihre Stadt oder ihren Ortsteil entwickeln wollen. Besonders passend ist sie für Vorhaben in Gebieten mit starkem demografischem oder wirtschaftlichem Wandel. Auch Kommunen mit Innenstädten, Ortskernen oder Stadtteilzentren mit Entwicklungsbedarf können profitieren. Wichtig ist, dass die Kommune selbst einen Eigenanteil an der Finanzierung übernimmt.

Kerndaten

  • Bewerbungsfrist
    • Keine Angabe
  • Ansprechpunkt
    • Landesamt für Bauen und Verkehr (LBV)
  • mögliche Kriterien für eine Förderung
    • Antragsberechtigt sind Gemeinden und Ortsgemeinden im Land Brandenburg
    • Die Maßnahmen sollen sich auf Gebiete mit besonderem demografischem und wirtschaftsstrukturellem Wandel konzentrieren
    • Es muss eine integrierte städtebauliche Zielplanung vorliegen
    • Die Zielplanung muss sich aus dem integrierten Stadtentwicklungskonzept ableiten
    • Die Gesamtmaßnahme muss einen maßgeblichen Beitrag zu den Zielen des Stadtentwicklungskonzepts leisten
    • Es muss ausreichende Planungssicherheit bestehen
    • Die Kommune muss sich mit dem im Jahresprogramm festgelegten Eigenanteil beteiligen
    • Die Gesamtmaßnahme muss in ein Landesprogramm der Städtebauförderung aufgenommen worden sein
  • mögliche Ausschlusskriterien
    • Keine Angabe
  • Anbieter der Förderung
    • Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung
  • Thema der Förderung
    • Städtebau und Stadterneuerung
    • Smart Cities und Regionen
    • Infrastruktur

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

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