Beschreibung der Förderung
Kurz erklärt
Die Förderung unterstützt städtebauliche Erneuerungsmaßnahmen in Bayern. Gemeinden können dafür einen Zuschuss bekommen, wenn ihre Planung zu einer nachhaltigen Stadt- und Ortsentwicklung beiträgt. Gefördert werden vor allem Vorhaben, die Innenstädte, Ortsmitten und Stadtteilzentren stärken. Auch Gebiete mit sozialen, wirtschaftlichen oder ökologischen Problemen können unterstützt werden. Außerdem geht es um Flächen und Gebäude mit Leerstand oder Funktionsverlusten.
Die Förderung kann für verschiedene Schritte einer Gesamtmaßnahme genutzt werden. Dazu gehören die Vorbereitung der Erneuerung, Ordnungsmaßnahmen und Baumaßnahmen. Auch kommunale Programme und weitere Vergütungen können dazugehören. Die Förderung wird als Zuschuss gewährt. Sie erfolgt nur im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Das Verfahren ist mehrstufig. Zuerst stellt die Gemeinde einen Antrag bei der zuständigen Regierung. Danach wird geprüft, ob das Vorhaben in ein Jahresprogramm aufgenommen wird. Erst danach folgen die weiteren Bewilligungsanträge und Unterlagen. Die Förderung beruht auf den Städtebauförderungsrichtlinien in Bayern.
Für wen ist die Förderung sinnvoll?
Die Förderung ist vor allem für bayerische Gemeinden sinnvoll, die ihre Stadt oder ihren Ort erneuern und weiterentwickeln wollen. Sie passt besonders gut, wenn ein Gebiet städtebauliche Probleme hat oder neue Nutzung braucht. Auch Gemeinden mit Innenstädten, Ortskernen oder Quartieren mit Leerständen können profitieren. Sinnvoll ist sie außerdem, wenn ein integriertes städtebauliches Konzept vorliegt oder geplant ist.
Kerndaten
- Bewerbungsfrist
- Keine feste Frist genannt; die Gemeinde wird im Verfahren zur Einreichung weiterer Unterlagen aufgefordert.
- Ansprechpunkt
- Zuständige Bezirksregierung Bayern
- BayernPortal
- mögliche Kriterien für eine Förderung
- Antragsberechtigt sind Gemeinden in Bayern.
- Die städtebauliche Gesamtmaßnahme muss in ein Förderungsprogramm aufgenommen sein.
- Das städtebauliche Erneuerungsgebiet muss förmlich festgelegt sein.
- Im Regelfall muss ein integriertes städtebauliches Erneuerungskonzept vorliegen.
- Die Finanzhilfen müssen nach dem besonderen Städtebaurecht des Baugesetzbuchs eingesetzt werden.
- mögliche Ausschlusskriterien
- Keine gesicherte Angabe.
- Anbieter der Förderung
- Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr
- Thema der Förderung
- Städtebauliche Erneuerungsmaßnahmen
- Stadt- und Ortsentwicklung
- Städtebauförderung
Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.
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