Zuschuss

Tourismusmarketing und Destinationsentwicklung (FRL Tourismus)

Wenn Sie Vorhaben im Tourismusmarketing oder in der Entwicklung von Destinationen planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

Stand 16.04.2026 Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: Förderdatenbank Bund, Länder und EU

Beschreibung der Förderung

Kurz erklärt

Der Freistaat Sachsen fördert Maßnahmen im Tourismusmarketing und in der Destinationsentwicklung. Es gibt dafür einen Zuschuss. Gefördert werden zum Beispiel Marketingmaßnahmen, Marktforschung und die Entwicklung wettbewerbsfähiger Destinationen. Auch grenzübergreifende Destinationen können unterstützt werden. Die Förderung soll helfen, mehr Gäste zu gewinnen und das Image von Destinationen zu stärken. Außerdem soll sie die touristische Entwicklung in Sachsen verbessern.

Die Förderung kann für verschiedene Vorhaben genutzt werden. Dazu gehören innovative Marketingmaßnahmen mit Wirkung außerhalb Sachsens und Maßnahmen, die zur touristischen Dachmarke Sachsens passen. Auch Vorhaben zur stärkeren Nutzung von Finanzierungsinstrumenten für den Tourismus sind möglich. Anträge für Tourismusmarketing und Destinationsentwicklung müssen getrennt gestellt werden. Die Antragstellung ist nur in einem bestimmten Zeitraum möglich.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für Organisationen, die Tourismusmarketing oder die Entwicklung von Destinationen in Sachsen planen. Dazu gehören vor allem touristische Regionalverbände, Marketinggesellschaften und andere geeignete juristische Personen. Auch der Landestourismusverband Sachsen e.V. kann unterstützt werden. Wichtig ist, dass die Vorhaben noch nicht begonnen wurden und bestimmte fachliche und finanzielle Voraussetzungen erfüllt sind.

Kerndaten

  • Bewerbungsfrist
    • vom 1.10. bis zum 15.11. für das Folgejahr oder das laufende Jahr
  • Ansprechpunkt
    • Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB)
  • mögliche Kriterien für eine Förderung
    • Vorhaben im Tourismusmarketing oder in der Destinationsentwicklung
    • Sicherung der finanziellen Beteiligung der Tourismuswirtschaft oder anderer Partner
    • Eigenanteil von mindestens 10 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben
    • aktueller und aussagekräftiger Marketingplan bei Tourismusmarketing
    • bestätigte Destinationsstrategie bei Destinationsentwicklung
    • Maßnahme darf noch nicht begonnen haben
  • mögliche Ausschlusskriterien
    • keine Förderung, wenn die Maßnahme bereits begonnen wurde
    • keine Förderung für Tourismusmarketing ohne aktuellen und aussagekräftigen Marketingplan
  • Anbieter der Förderung
    • Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus
  • Thema der Förderung
    • Tourismusmarketing
    • Destinationsentwicklung

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

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