Beschreibung der Förderung
Kurz erklärt
Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Kommunen beim Aufbau und bei der Weiterentwicklung von Strukturen für ehrenamtliches Engagement. Gefördert werden Vorhaben, die die Rahmenbedingungen für bürgerschaftliches Engagement vor Ort verbessern. Dazu gehören zum Beispiel Projekte, Veranstaltungen und Maßnahmen zur Stärkung des Ehrenamts. Auch die Gewinnung neuer Engagierter und die Zusammenarbeit mit lokalen Akteuren können unterstützt werden. Die Förderung gibt es als Zuschuss.
Gefördert werden außerdem Aufgaben wie Koordination, Netzwerkarbeit, Fortbildungen und Qualifizierungen. Auch Material, Hilfsmittel und Räume können Teil der Förderung sein. Voraussetzung ist unter anderem ein regionales Engagementkonzept. Die Antragstellenden müssen außerdem mit dem zuständigen Ministerium zusammenarbeiten und an Werkstattveranstaltungen teilnehmen.
Für wen ist die Förderung sinnvoll?
Die Förderung ist sinnvoll für Gemeinden, Gemeindeverbände, Ämter und Zweckverbände in Schleswig-Holstein. Sie richtet sich an Stellen, die ehrenamtliche Strukturen vor Ort stärken und besser organisieren wollen. Besonders passend ist sie für Vorhaben, die das Engagement in der Kommune langfristig verbessern. Auch die Einbindung von bisher unterrepräsentierten Gruppen kann ein Ziel sein.
Kerndaten
- Bewerbungsfrist
- Keine Angabe
- Ansprechpunkt
- Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung
- mögliche Kriterien für eine Förderung
- Antragsberechtigt sind Gemeinden, Gemeindeverbände, Ämter und Zweckverbände in Schleswig-Holstein
- Es muss ein regionales Engagementkonzept vorgelegt werden
- Die angestellten Fachkräfte müssen für die Aufgaben geeignet qualifiziert sein
- Es ist eine Zusammenarbeit mit dem Ministerium im Rahmen der Engagementstrategie Schleswig-Holstein erforderlich
- Es ist die Teilnahme an kommunalen Werkstattveranstaltungen verpflichtend
- In der Regel ist ein Eigenanteil von mindestens 20 Prozent zu leisten
- mögliche Ausschlusskriterien
- Die zuwendungsfähigen Ausgaben dürfen nicht bereits an anderer Stelle abgerechnet werden
- Anbieter der Förderung
- Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung
- Thema der Förderung
- Unterstützung von ehrenamtlichen Strukturen im kommunalen Raum
Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.
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