Zuschuss

Verbesserung der Verkehrssicherheit und Senkung der Straßenverkehrsunfälle

Wenn Sie mit Aufklärungs- und Erziehungsmaßnahmen im gesamten Bundesgebiet dazu beitragen, die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmenden zu verbessern und die Zahl der Straßenverkehrsunfälle zu senken, können Sie einen Zuschuss zu Ihren Projektkosten bekommen.

Stand 10.04.2026 Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: Förderdatenbank Bund, Länder und EU

Beschreibung der Förderung

Kurz erklärt

Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) bietet Zuschüsse für Projekte an, die die Verkehrssicherheit verbessern und die Zahl der Straßenverkehrsunfälle senken. Gefördert werden vor allem Aufklärungs- und Erziehungsmaßnahmen, die bundesweit durchgeführt werden. In einigen Fällen können auch regionale oder lokale Projekte mit Modellcharakter unterstützt werden. Der Zuschuss ist abhängig von den förderfähigen Ausgaben und hat einen Höchstbetrag. Anträge müssen beim Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) eingereicht werden.

Um einen Zuschuss zu erhalten, müssen die Antragsteller gemeinnützige Vereine oder andere juristische Personen des Privatrechts sein. Es sind bestimmte Bedingungen zu erfüllen, wie eine detaillierte Projektbeschreibung und die Genehmigung aller Medien durch das BMDV. Antragsteller, die insolvent sind oder eine Vermögensauskunft abgeben müssen, sind von der Förderung ausgeschlossen.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für gemeinnützige Vereine und juristische Personen des Privatrechts, die Projekte zur Verbesserung der Verkehrssicherheit durchführen möchten. Insbesondere richtet sich die Förderung an Organisationen, die Aufklärungs- und Erziehungsmaßnahmen im Straßenverkehr planen und umsetzen wollen.

Kerndaten

  • Förderart: Zuschuss
  • Förderbereich: Aus- & Weiterbildung, Infrastruktur, Mobilität
  • Fördergebiet: bundesweit
  • Fördergeber: Bundesministerium für Verkehr (BMV)
  • Ansprechpunkt: Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM)
  • Mögliche Ausschlusskriterien:
    • Antragsteller in Insolvenz
    • Antragsteller, die zur Abgabe einer Vermögensauskunft verpflichtet sind
  • Thema der Förderung: Verbesserung der Verkehrssicherheit und Senkung der Straßenverkehrsunfälle

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

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