Zuschuss

Weltoffenes Sachsen für Demokratie und Toleranz (FRL WOS)

Wenn Sie Projekte planen, mit denen Sie die demokratische und weltoffene Kultur in Sachsen stärken, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Stand 12.04.2026 Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: Förderdatenbank Bund, Länder und EU

Beschreibung der Förderung

Kurz erklärt

Mit dieser Förderung unterstützt der Freistaat Sachsen Projekte, die Demokratie und Weltoffenheit stärken. Es geht auch darum, gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit abzubauen. Die Förderung gibt es als Zuschuss.

Gefördert werden zum Beispiel landesweite Fachnetzwerke, regionale Netzwerke, Projekte zur Demokratieförderung, Kleinprojekte, Bildungsfahrten und Projekte von besonderem demokratiepolitischem Interesse. Ein Eigenanteil von mindestens 5 Prozent ist nötig. Die Höhe des Zuschusses hängt von der Art der Maßnahme ab.

Der Antrag muss formgebunden bei der Sächsischen Aufbaubank eingereicht werden. Für verschiedene Projektarten gelten unterschiedliche Fristen. Das Projekt soll in Sachsen stattfinden und dort wirken.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für Organisationen, die demokratische Werte stärken und das Zusammenleben in Sachsen fördern wollen. Dazu gehören vor allem Vereine, Verbände, gemeinnützige Gesellschaften und juristische Personen des öffentlichen Rechts. Das Projekt sollte einen Bezug zu Sachsen haben und in der Regel dort umgesetzt werden.

Kerndaten

  • Bewerbungsfrist
    • Landesweite Fachnetzwerke und regionale Netzwerke: 30.6. des laufenden Jahres für das Folgejahr
    • Projekte zur Demokratieförderung: 30.9. des laufenden Jahres für das Folgejahr
    • Kleinprojekte: fortlaufend, mindestens 4 Wochen vor Projektbeginn
    • Bildungsfahrten: mindestens 4 Wochen vor Projektbeginn
    • Projekte von besonderem demokratiepolitischem Interesse: gemäß Förderbekanntmachung
  • Ansprechpunkt
    • Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB)
  • mögliche Kriterien für eine Förderung
    • Projekte zur Stärkung demokratischer Werte und Handlungskompetenzen
    • Projekte zum Abbau von gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit
    • Projektbezug zum Freistaat Sachsen
    • Wirkung im Freistaat Sachsen
    • maximale Dauer von 3 Jahren
    • Eigenanteil von mindestens 5 Prozent
  • mögliche Ausschlusskriterien
    • Kein ausreichender Bezug zu Sachsen
    • Keine Wirkung im Freistaat Sachsen
    • Überschreitung der maximalen Projektdauer von 3 Jahren
  • Anbieter der Förderung
    • Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
  • Thema der Förderung
    • Demokratie und Toleranz
    • Stärkung demokratischer Werte
    • Abbau von gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.

foerderkalender.de ist nicht Anbieter dieser Fördermaßnahme.