Zuschuss

Wiederaufbau RLP 2021 – Kommunen und sonstige Träger öffentlicher Infrastruktur

Wenn Sie Maßnahmen zur Beseitigung un­mittelbarer Schäden an der öffentlichen Infrastruktur, die durch die Naturkatastrophe am 14.7.2021 und 15.7.2021 in bestimmten Gebieten in Rheinland-Pfalz entstanden sind, durchführen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss für den nachhaltigen Wiederaufbau bekommen.

Stand 15.04.2026 Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: Förderdatenbank Bund, Länder und EU

Beschreibung der Förderung

Kurz erklärt

Die Förderung hilft beim Wiederaufbau von öffentlicher Infrastruktur in Rheinland-Pfalz nach dem Hochwasser und Starkregen im Juli 2021. Sie unterstützt Maßnahmen zur Beseitigung direkter Schäden und zum nachhaltigen Wiederaufbau. Auch bauliche Maßnahmen zum Schutz vor künftigen Hochwasserschäden können gefördert werden. Die Förderung wird als Zuschuss gewährt.

Gefördert werden viele Bereiche der öffentlichen Infrastruktur. Dazu gehören zum Beispiel Gebäude und Anlagen für Verkehr, Wasser, Abfall, Kultur, Soziales, Bildung und den Hochwasserschutz. Auch Abriss-, Aufräum- und Planungsarbeiten können dazugehören. In bestimmten Fällen sind auch Ersatzneubauten und temporäre Maßnahmen möglich.

Der Antrag muss bis zu einem festen Termin gestellt werden. Zuständig sind je nach Vorhaben verschiedene Stellen in Rheinland-Pfalz. Die Förderung gilt nur unter bestimmten Voraussetzungen und für Schäden in den genannten betroffenen Gebieten.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für Kommunen und kommunale Zusammenschlüsse. Sie ist auch für andere Träger öffentlicher Infrastruktur interessant, zum Beispiel für Einrichtungen aus Bildung, Gesundheit, Sport oder Daseinsvorsorge. Auch bestimmte öffentliche oder gemeinnützige Träger können profitieren. Wichtig ist, dass die Maßnahme mit dem Wiederaufbau nach der Naturkatastrophe zusammenhängt.

Kerndaten

  • Bewerbungsfrist
    • 30.06.2026
  • Ansprechpunkt
    • Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD)
  • mögliche Kriterien für eine Förderung
    • Die Maßnahme muss Teil eines Maßnahmeplans des Landkreises sein.
    • Die Schadenskausalität und die Notwendigkeit der Wiederherstellung müssen nachgewiesen werden.
    • Bei der Umsetzung müssen bauliche und technische Normen eingehalten werden.
  • mögliche Ausschlusskriterien
    • Mittelbare Schäden, zum Beispiel Umsatzausfälle, sind ausgeschlossen.
    • Verbesserungen, die über den Stand der Technik hinausgehen, sind ausgeschlossen.
    • Vergrößerungen oder Erweiterungen sind ausgeschlossen.
  • Anbieter der Förderung
    • Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD)
  • Thema der Förderung
    • Wiederaufbau öffentlicher Infrastruktur nach Hochwasser und Starkregen in Rheinland-Pfalz

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

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