Zuschuss

Wiederaufbau RLP 2021 – Private, Vereine, Stiftungen, Religionsgemeinschaften sowie andere Einrichtungen

Wenn Sie eine Privatperson, ein Verein, eine Stiftung, eine Religionsgemeinschaft oder eine andere Einrichtung sind und Ihr Gebäude durch die Naturkatastrophe am 14.7.2021 und 15.7.2021 in bestimmten Gebieten in Rheinland-Pfalz beschädigt oder zerstört wurde, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss für die Reparatur oder den Wiederaufbau bekommen.

Stand 17.04.2026 Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: Förderdatenbank Bund, Länder und EU

Beschreibung der Förderung

Kurz erklärt

Die Förderung hilft bei Schäden durch das Hochwasser und den Starkregen vom 14. und 15. Juli 2021 in Rheinland-Pfalz. Sie richtet sich an beschädigte oder zerstörte Gebäude und an bestimmte weitere Schäden, die mit dem Ereignis zusammenhängen. Es gibt Geld als Zuschuss für Reparatur, Wiederaufbau und weitere nötige Maßnahmen. Auch Aufräum-, Abriss- und Entsorgungsarbeiten können gefördert werden. In manchen Fällen sind auch Gutachten, Planungen und Vermessungen enthalten.

Die Förderung kann auch für den Ersatz von zerstörten Gebäuden oder Wohnungen genutzt werden. Außerdem sind unter bestimmten Bedingungen Maßnahmen zur Modernisierung und zur baulichen Sicherung möglich. Für Vereine, Stiftungen, Religionsgemeinschaften und andere Einrichtungen kann auch die Reparatur von beschädigten Gegenständen gefördert werden. Die Förderung ist an klare Regeln gebunden und es gibt eine Bagatellgrenze. Der Antrag soll online gestellt werden.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für Menschen, Vereine, Stiftungen, Religionsgemeinschaften und andere Einrichtungen, deren Gebäude durch die Naturkatastrophe beschädigt oder zerstört wurden. Auch private Vermieterinnen und Vermieter können unter bestimmten Bedingungen unterstützt werden. Wichtig ist, dass der Schaden in den genannten Gebieten in Rheinland-Pfalz entstanden ist. Die Förderung passt für alle, die ihr Gebäude reparieren, sichern oder neu aufbauen müssen.

Kerndaten

  • Bewerbungsfrist
    • bis spätestens 30.6.2026
  • Ansprechpunkt
    • Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB)
  • mögliche Kriterien für eine Förderung
    • Schaden durch die Naturkatastrophe vom 14. und 15.7.2021 in den genannten Gebieten in Rheinland-Pfalz
    • Bestätigung der zuständigen Gemeinde über den Schaden
    • Einhaltung der aktuellen baulichen und technischen Normen
    • Maßnahmen müssen direkt mit der Schadensbeseitigung zusammenhängen
    • Bagatellgrenze: mindestens 5.000 Euro, bei Vereinen mindestens 2.000 Euro
  • mögliche Ausschlusskriterien
    • Schäden an Aufschüttungen, Abgrabungen und Einfriedungen
    • Schäden an Gewächshäusern, Schutzhütten, Brunnen, Spiel- und Freizeiteinrichtungen und Feuerstellen in Gärten von Wohngebäuden
    • Schäden an Pergolen und Masten zur Brauchtumspflege
    • Schäden an Stützmauern, wenn sie nicht zwingend notwendig sind
    • Schäden an Kraftfahrzeugen
  • Anbieter der Förderung
    • Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB)
  • Thema der Förderung
    • Wiederaufbau und Schadensbeseitigung nach Hochwasser und Starkregen

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

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