Zuschuss

Zuwendungen für den Ausbau der wirtschaftsnahen Infrastruktur (Infrastrukturrichtlinie)

Wenn Sie Investitionen in die öffentliche Infrastruktur planen, die für die wirtschaftliche Entwicklung vor Ort notwendig sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Stand 15.04.2026 Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: Förderdatenbank Bund, Länder und EU

Beschreibung der Förderung

Kurz erklärt

Die Förderung unterstützt Investitionen in die öffentliche Infrastruktur in Mecklenburg-Vorpommern. Sie soll die wirtschaftliche Entwicklung vor Ort stärken und neue oder sichere Arbeitsplätze ermöglichen. Gefördert werden zum Beispiel Straßen- und Schienenanbindungen, Ver- und Entsorgungsleitungen, Hafenanlagen, Tourismus-Einrichtungen, Gewerbezentren, Forschungsinfrastrukturen und Energieinfrastrukturen. Auch Planungen, Beratungen und regionale Entwicklungskonzepte können unter bestimmten Bedingungen gefördert werden.

Die Förderung gibt es als Zuschuss. Die Höhe hängt von der Art des Vorhabens ab und kann je nach Fall unterschiedlich hoch sein. Anträge sollen vor Beginn des Vorhabens gestellt werden. Für einzelne Vorhaben gelten besondere Bedingungen.

Nicht gefördert werden bestimmte laufende Kosten und einige Ausgaben, zum Beispiel für Unterhalt, Wartung oder Betrieb. Auch der Grunderwerb ist meist ausgeschlossen, mit wenigen Ausnahmen. Unternehmen in Schwierigkeiten sind grundsätzlich nicht förderfähig.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für öffentliche Stellen und andere berechtigte Träger in Mecklenburg-Vorpommern, die Infrastruktur für die Wirtschaft aufbauen oder verbessern wollen. Dazu gehören zum Beispiel Gemeinden, Landkreise, Zweckverbände und weitere öffentliche Körperschaften. In einigen Fällen können auch gemeinnützige juristische Personen, Partnerverbünde oder Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft antragsberechtigt sein. Besonders passend ist die Förderung, wenn ein Vorhaben Arbeitsplätze schaffen oder sichern soll.

Kerndaten

  • Bewerbungsfrist
    • Vor Beginn des Vorhabens
  • Ansprechpunkt
    • Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern
  • mögliche Kriterien für eine Förderung
    • Das Vorhaben muss für die wirtschaftliche Entwicklung vor Ort notwendig sein.
    • Es muss im Zusammenhang mit der Schaffung oder Sicherung gewerblicher Arbeitsplätze stehen.
    • Die Gesamtfinanzierung und die Finanzierung der Folgekosten müssen gesichert sein.
    • Für einzelne Förderbereiche gelten besondere Voraussetzungen.
  • mögliche Ausschlusskriterien
    • Unternehmen in Schwierigkeiten sind grundsätzlich ausgeschlossen.
    • Keine Förderung für Unterhalt, Wartung, Betrieb, Ersatzbeschaffung und sonstige Folgekosten.
    • Keine Förderung für Bauleitplanung.
    • Grunderwerb ist meist ausgeschlossen, mit bestimmten Ausnahmen.
  • Anbieter der Förderung
    • Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern
  • Thema der Förderung
    • Ausbau der wirtschaftsnahen Infrastruktur
    • Öffentliche Infrastruktur
    • Verkehrsanlagen, Ver- und Entsorgung, Tourismus, Gewerbezentren, Forschungsinfrastrukturen, Energieinfrastrukturen

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

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