Beschreibung der Förderung
Kurz erklärt
Das Land Salzburg fördert die Errichtung und Erweiterung von Photovoltaikanlagen und Stromspeichern. Die Förderung gilt für gewerblich genutzte Gebäude und in Ausnahmefällen auch für Grundparzellen von baubewilligten Gebäuden. Es gibt einen nicht rückzahlbaren Direktzuschuss. Für eine PV-Anlage ab 5 kWp gibt es 1.000 Euro. Für einen Stromspeicher ab 5 kWp gibt es ebenfalls 1.000 Euro.
Vor der Beantragung ist eine unabhängige, produktneutrale Beratung nötig. Außerdem muss eine technische Anlagenplanung durch ein befugtes Unternehmen vorliegen. Ziel ist es, den Strombedarf stärker aus erneuerbarer Energie zu decken.
Für wen ist die Förderung sinnvoll?
Die Förderung ist sinnvoll für Unternehmen mit Betriebsstandort in Salzburg, die eine Photovoltaikanlage oder einen Stromspeicher planen. Sie passt besonders gut für Betriebe, die ihren Strom selbst erzeugen und ihre Energiekosten senken möchten. Auch Unternehmen, die ihre bestehende Anlage erweitern wollen, können davon profitieren.
Kerndaten
- Bewerbungsfrist
- Keine Angabe
- Ansprechpunkt
- WKO - Wirtschaftskammer Österreich
- mögliche Kriterien für eine Förderung
- Unternehmen mit Betriebsstandort Salzburg
- Errichtung oder Erweiterung von Photovoltaikanlagen und Stromspeichern
- Anlage auf gewerblich genutzten Gebäuden oder in Ausnahmefällen auf Grundparzellen baubewilligter Gebäude
- Beratung durch eine unabhängige, produktneutrale Stelle
- Technische Anlagenplanung durch ein befugtes Unternehmen
- Anbieter der Förderung
- Land Salzburg
- Thema der Förderung
- Erneuerbare Energie
- Mobilität
- Reduktion von CO2 und weiteren Umweltschadstoffen
Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.
foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.
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