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Förderung von Inklusionsprojekten und Behindertenförderung

Ob barrierefreier Umbau, Teilhabe am Arbeitsleben oder ein inklusives Sport- oder Kulturprojekt: Für Inklusion und Menschen mit Behinderung gibt es zahlreiche Förderungen. In unserer Datenbank finden Sie aktuell 100 Programme in Deutschland – aus allen 16 Bundesländern sowie von Bund und EU.

Kurz gesagt: Inklusion und Behindertenförderung werden in Deutschland überwiegend per Zuschuss unterstützt, bei baulichen Maßnahmen häufig auch über zinsgünstige Förderkredite. Geld kommt von Bund, Ländern, Kommunen und der EU.

Den größten Bereich bildet das barrierefreie und altersgerechte Wohnen – vom Treppenlift bis zum Aufzug im Mietshaus. Daneben werden Teilhabe am Arbeitsleben, Sport, Kultur, Bildung sowie der Nachteilsausgleich (etwa Gebärdensprach-Dolmetschen oder Blindenhilfe) gefördert. Wichtig: Bauliche Maßnahmen und Projekte müssen in der Regel vor Beginn beantragt werden.

01 — Nach Thema

Themenindex Inklusion & Behinderung

Was Sie vorhaben, entscheidet über das passende Programm. So verteilen sich die Förderungen auf die Themenfelder (Mehrfachzuordnung möglich):

03 — Nach Region

Förderung in ganz Deutschland und Österreich

Inklusion ist Ländersache – entsprechend finden Sie hier Programme aus allen 16 Bundesländern, dazu bundesweite und EU-Programme. Außerdem sind auch österreichische Fördermöglichkeiten verfügbar.

05 — So kommen Sie an die Förderung

In fünf Schritten zur Förderung

Der genaue Ablauf unterscheidet sich je Programm. Diese Reihenfolge passt aber für die meisten Maßnahmen:

Bedarf & Maßnahme klären

Was soll umgesetzt werden – ein Umbau, ein Teilhabeprojekt, eine Einstellung? Bei individuellen Hilfen ist oft ein Nachweis der Behinderung (z. B. Schwerbehindertenausweis) nötig.

Passendes Programm wählen

Nach Thema, Region und Zielgruppe filtern. Förderhöhe, Voraussetzungen und Fristen prüfen – Privatpersonen, Vereine und Kommunen finden jeweils eigene Programme.

Antrag VOR Beginn stellen

Die wichtigste Regel: Bauliche Maßnahmen und Projekte dürfen bei Antragstellung noch nicht begonnen haben. Bei Förderkrediten läuft der Antrag meist über die Haus- oder Förderbank.

Umsetzen & begleiten

Maßnahme durchführen, bei Bedarf Fachbetriebe und Beratungsstellen einbinden, Belege sammeln. Manche Programme verlangen eine fachliche Begleitung.

Nachweis einreichen

Verwendungs- bzw. Kostennachweis fristgerecht vorlegen. Bei Kostenerstattungen genügt häufig die Rechnung der Leistung (z. B. der Dolmetschenden).

06 — Aus der Datenbank

Beispiel-Förderungen im Überblick

Sechs Programme, die die Bandbreite von baulicher Barrierefreiheit bis zur Teilhabe im Alltag zeigen:

Österreich · Österreich bundesweit · Zuschuss

Berufliche Rehabilitation

Förderart: Zuschuss

Die Förderung dient dazu, Menschen mit gesundheitlichen Problemen zu unterstützen, die Schwierigkeiten haben, sich wieder in den Arbeitsmarkt einzugliedern.

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Österreich · Österreich bundesweit · Beratung

Beratung Soziale Rehabilitation in Österreich

Förderart: Beratung

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Österreich · Zuschuss

Weitere Förderungsmaßnahmen für Studierende

Förderart: Zuschuss

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Österreich · Österreich bundesweit · Zuschuss

Unterstützungsfonds für Menschen mit Behinderung

Förderart: Zuschuss

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Österreich · Österreich bundesweit · Zuschuss

Studium und Behinderung

Förderart: Zuschuss

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Österreich · Zuschuss

Ausbildungsbeihilfe

Förderart: Zuschuss

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07 — Häufige Fragen

Förderung Inklusion & Behinderung – FAQ

Welche Förderungen für Inklusion und Menschen mit Behinderung gibt es?

Das Spektrum reicht von barrierefreiem und altersgerechtem Wohnen über Teilhabe am Arbeitsleben, Sport und Kultur bis zu Bildung und Nachteilsausgleich. Träger sind Bund, Länder, Kommunen und die EU. Die meisten Programme werden als nicht rückzahlbarer Zuschuss vergeben, bauliche Maßnahmen häufig auch über zinsgünstige Förderkredite.

Wer kann diese Förderungen beantragen?

Je nach Programm Privatpersonen und Familien, Menschen mit Behinderung selbst, Vereine, Verbände und soziale Träger, Kommunen und öffentliche Einrichtungen, Unternehmen und Arbeitgeber sowie Kitas, Schulen und Bildungsträger. Viele Programme richten sich gezielt an gemeinnützige Organisationen.

Gibt es Zuschüsse für barrierefreies Wohnen und barrierefreien Umbau?

Ja, das ist der größte Bereich. Bundesweit gibt es einen Investitionszuschuss für altersgerechtes und barriereärmeres Umbauen; viele Länder fördern zusätzlich die Wohnraumanpassung, den Einbau von Aufzügen und die Modernisierung von Mietwohnraum – teils als Zuschuss, teils als Förderkredit.

Werden Arbeitgeber gefördert, die Menschen mit Behinderung beschäftigen?

Ja. Es gibt Programme für betriebsnahe Ausbildung, für die Eingliederung in Arbeit und für inklusive Beschäftigung. Ein Beispiel ist die Förderung zusätzlicher Ausbildungsplätze für junge Menschen mit Behinderung mit einem monatlichen Zuschuss je Platz.

Muss ich die Förderung vor dem Umbau oder Projektbeginn beantragen?

In der Regel ja: Bauliche Maßnahmen und Projekte dürfen bei Antragstellung noch nicht begonnen haben. Eine Ausnahme bilden Kostenerstattungen als Nachteilsausgleich, die nach Inanspruchnahme der Leistung abgerechnet werden.

Bekomme ich einen Zuschuss oder einen Kredit?

Überwiegend einen Zuschuss – 85 von 100 Programmen vergeben nicht rückzahlbare Mittel. Bei größeren baulichen Vorhaben wie barrierefreiem Umbau, Aufzügen oder Wohnungsbau kommen häufig zinsgünstige Förderkredite hinzu, oft mit Tilgungszuschuss.

Gibt es Förderungen für Vereine und Selbsthilfegruppen?

Ja, in diesem Bereich besonders oft. Gefördert werden zum Beispiel Selbsthilfegruppen für Menschen mit Behinderung und ihre Angehörigen, die Offene Behindertenarbeit sowie inklusive Sport- und Kulturprojekte von Vereinen und Trägern.

Wie finde ich die passende Förderung für mein Anliegen?

Am schnellsten über die Filter der Förderdatenbank: nach Thema (z. B. Wohnen, Beruf, Sport), nach Region (Bundesland) und nach Zielgruppe (privat, Verein, Kommune, Arbeitgeber). So sehen Sie alle infrage kommenden Programme samt Konditionen, Fristen und Antragsweg.

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Alle Unterstützungs-Programme – filterbar nach Technologie, Region und Zielgruppe. Immer mit aktuellen Konditionen, Fristen und direktem Link zur Quelle.

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Hinweis: Diese Seite gibt einen Überblick auf Basis der im Förderkalender erfassten Programme. Förderhöhen, Fristen und Bedingungen können sich kurzfristig ändern und sind keine Rechtsberatung. Verbindlich sind allein die jeweils gültigen Förderrichtlinien des Fördergebers. Maßgeblich ist immer der Stand zum Zeitpunkt Ihrer Antragstellung.
Zuletzt geprüft: 12.06.2026

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