Förderungen in Mecklenburg-Vorpommern
Vom Gästehaus an der Ostsee über die Gründung im ländlichen Raum bis zum Balkonkraftwerk in Schwerin: Mecklenburg-Vorpommern fördert das Leben zwischen Küste und Seenplatte. Getragen wird das vor allem vom Landesförderinstitut (LFI M-V) und den Landesministerien.
Kurz gesagt: Wer in Mecklenburg-Vorpommern etwas vorhat, findet dafür ein breites Förderangebot. Ein großer Teil läuft über das Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI M-V) und die Fachministerien, ergänzt um die Bürgschaftsbank Mecklenburg-Vorpommern (BMV), die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft (MBG) und GENIUS Venture Capital. Vergeben werden vor allem Zuschüsse, dazu Bürgschaften, Mikrodarlehen und Beteiligungen.
M-V setzt eigene Schwerpunkte: eine starke Tourismuswirtschaft an Ostsee und Seenplatte, die Entwicklung der ländlichen Räume und der Landwirtschaft, erneuerbare Energien und Klimaschutz sowie die Fachkräftesicherung in einem weiten Flächenland. Viele Programme sind mit EU-Mitteln kofinanziert. Wie überall gilt: den Antrag am besten vor Vorhabensbeginn stellen.
01 - Förderbereiche
Wofür es in Mecklenburg-Vorpommern Förderung gibt
Die Programme decken das ganze Land ab – hier die wichtigsten Felder, jeweils mit typischen Programmen aus M-V:
Mikrodarlehen, Gründungsstipendien, Entrepreneurship, FuE, Meister-Extra
Sportstättenbau, Jugendsozialarbeit, Senioren, Selbsthilfe, Integration
Mietwohnungsbau, Modernisierung, Städtebauförderung, Wohnungsmarktstabilisierung
Investitionen in die touristische und wirtschaftsnahe Infrastruktur, Messen
Integrierte ländliche Entwicklung (ILERL), LEADER, Kleinstunternehmen
Steckerfertige Photovoltaik für Bürger, Klimaschutz für Kommunen & Unternehmen
Gigabitausbau, ÖPNV & Deutschlandticket, Radverkehr, Kommunaler Aufbaufonds
Überbetriebliche Ausbildung, Ganztag, FuE-Kapazitäten an Hochschulen
MV Filmförderung, Denkmalerhaltung, Demokratie, Europa & Ehrenamt
02 - Wer fördert in Mecklenburg-Vorpommern?
Die wichtigsten Förderstellen des Landes
Anders als bei reinen Bundesprogrammen laufen die meisten Förderungen in M-V über landeseigene Stellen. Diese sollten Sie kennen:
LFI Mecklenburg-Vorpommern 1
Das Landesförderinstitut setzt einen Großteil der Landesförderung um – von der Wirtschafts- und Wohnraumförderung bis zu Infrastruktur und Stadtentwicklung. Darlehen laufen häufig über die Hausbank.
Bürgschaftsbank M-V (BMV) 5
Übernimmt Ausfallbürgschaften, wenn bankübliche Sicherheiten fehlen – mit gestaffelten Angeboten wie BMV express, classic, premium und direct.
MBG M-V & GENIUS Venture Capital 2
Die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft stellt Beteiligungskapital für den Mittelstand bereit, GENIUS Venture Capital investiert in technologieorientierte Gründungen.
MV Filmförderung 0
Fördert Film und Kino im Land – etwa mit dem Kinoinvestitionsprogramm „Film ab!" für die Kinos vor Ort.
Landesministerien & Staatskanzlei 39
Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit, Klimaschutz und Landwirtschaft, Soziales, Gesundheit und Sport, Inneres, Bau und Digitalisierung sowie Wissenschaft und Kultur legen eigene Richtlinien auf.
Zuschuss, Kredit, Bürgschaft & Beratung
In M-V kommen alle wichtigen Förderinstrumente zum Einsatz. Welches passt, hängt von Vorhaben, Rückzahlung und Sicherheiten ab:
Zuschuss 72
Der nicht rückzahlbare Zuschuss ist die häufigste Förderart – für Investitionen, Projekte, Ausbildung, Kultur und kommunale Vorhaben. Er ist an Bedingungen und einen Verwendungsnachweis geknüpft.
Bürgschaft & Garantie 7
Ein Schwerpunkt in M-V: Die Bürgschaftsbank sichert Kredite ab, wenn Sicherheiten fehlen – mit BMV express, classic, premium und direct, ergänzt um Landesbürgschaften.
Förderdarlehen 6
Zinsgünstige Darlehen unterstützen vor allem Gründung und Mittelstand – etwa das Mikrodarlehen für Existenzgründungen und Unternehmensnachfolgen.
Beteiligung 4
Über die MBG M-V und GENIUS Venture Capital fließt Beteiligungskapital in Mittelstand und technologieorientierte Gründungen – ohne klassische Kreditsicherheiten.
04 - Tipps für Ihren Antrag
So holen Sie das Beste aus der M-V-Förderung heraus
Sechs praxisnahe Hinweise, die speziell für die Förderlandschaft in Mecklenburg-Vorpommern gelten:
Erster Weg: LFI & Fachministerium
Für Wirtschaft, Wohnen und Infrastruktur bündelt das LFI M-V viele Programme; bei fachlichen Themen ist das zuständige Ministerium erster Ansprechpartner. Darlehen laufen meist über die Hausbank.
Antrag vor Vorhabensbeginn
In M-V gilt wie überall: Bestellung, Vertrag oder Baubeginn vor der Bewilligung kosten die Förderung. Planung und Beratung zählen in der Regel noch nicht als Beginn.
Fehlende Sicherheiten? Bürgschaftsbank nutzen
Gerade in M-V ist die Bürgschaft ein zentrales Instrument: Mit BMV express, classic oder premium werden Kredite möglich, die sonst an Sicherheiten scheitern.
Tourismus & Küste mitdenken
Für touristische Vorhaben lohnt der Blick auf die Investitionsförderung der wirtschaftsnahen und touristischen Infrastruktur – ein Schwerpunkt des Wirtschafts- und Tourismusministeriums.
Ländlicher Raum: an LAG & StALU denken
Für Dorf-, Natur- und Landwirtschaftsprojekte führen die LEADER-Aktionsgruppen und die integrierte ländliche Entwicklung (ILERL) weiter – oft mit ELER-Kofinanzierung.
Bürger-Klima nutzen
Privatpersonen können in M-V einen Zuschuss für steckerfertige Photovoltaikanlagen (Balkonkraftwerke) erhalten – ein niedrigschwelliger Einstieg in die Energiewende.
Beispiel-Förderungen aus Mecklenburg-Vorpommern
Sechs Programme, die zeigen, wie unterschiedlich M-V fördert:
LFI M-V: Startchancen-Programm Säule I
Förderart: Zuschuss
Die Förderung soll eine zeitgemäße, barrierefreie, klimagerechte und gute Lernumgebung an Startchancen-Schulen schaffen. Sie soll dazu beitragen, die Qualität von Lernen und Lehren zu verbessern. Außerdem soll sie helfen, mehr Bildungsgerechtigkeit zu erreichen.
Weitere Informationen ansehenLFI M-V: Anwendungsorientierte Exzellenzforschungsprojekte M‑V
Förderart: Zuschuss
Die Förderung soll anwendungsorientierte exzellente Forschungsprojekte in Mecklenburg-Vorpommern unterstützen. Ziel ist der Aufbau und die Etablierung von strukturprägenden und vernetzten Forschungskapazitäten mit überregionaler Sichtbarkeit. Diese sollen positive Wirkungen für die regionale Wirtschaft des Landes haben.
Weitere Informationen ansehenLFI M-V: Ersteinstellung von Personal
Förderart: Zuschüsse
Die Förderung soll kleinen und mittleren Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern helfen, zusätzliches Personal mit Hochschulabschluss, Meisterabschluss in einer technischen Fachrichtung oder Technikerabschluss einzustellen. Dafür gibt es Zuschüsse zu den Personalausgaben. Ziel ist die Schaffung neuer Arbeitsplätze im Land.
Weitere Informationen ansehenLFI M-V: Wohnungsbaualtschulden
Förderart: Zuschuss
Die Förderung soll Gemeinden in Mecklenburg-Vorpommern dabei unterstützen, Altschulden der kommunalen Wohnungswirtschaft schrittweise zurückzuführen. Gefördert werden dabei Altverbindlichkeiten im Sinne des Altschuldenhilfe-Gesetzes.
Weitere Informationen ansehenLFI M-V: Fischereiabgabe
Förderart: Zuschuss
Die Förderung soll Maßnahmen unterstützen, die der Fischerei in Mecklenburg-Vorpommern dienen. Gefördert werden insbesondere Projekte zur Forschung, zur ökologischen und fischereilichen Verbesserung von Gewässern, zur Erhaltung heimischer Fischbestände sowie zur Ordnung, Sicherheit und Öffentlichkeitsarbeit im Fischereibereich.
Weitere Informationen ansehenLFI M-V: GRW - Infrastruktur
Förderart: Zuschuss
Die Förderung soll den Ausbau wirtschaftsnaher Infrastruktur in Mecklenburg-Vorpommern unterstützen. Damit sollen die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen gestärkt, Strukturprobleme in Regionen abgefedert und die regionale Wirtschaftsentwicklung gefördert werden. Gefördert werden Vorhaben, die unmittelbar für die Entwicklung der regionalen Wirtschaft erforderlich sind.
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Förderung in Mecklenburg-Vorpommern – FAQ
Welche Förderungen gibt es in Mecklenburg-Vorpommern?
Mecklenburg-Vorpommern fördert Tourismus und wirtschaftsnahe Infrastruktur, Wirtschaft und Gründung, Arbeit, Soziales, Gesundheit und Sport, Bau und Wohnen, ländliche Räume, Landwirtschaft und Fischerei, Energie und Klima, Digitalisierung und Mobilität, Bildung und Forschung sowie Kultur, Film und Demokratie. Vergeben werden vor allem Zuschüsse, dazu Bürgschaften, Mikrodarlehen und Beteiligungen.
Was ist das LFI Mecklenburg-Vorpommern und was fördert es?
Das LFI (Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern) ist die Förderstelle des Landes. Es setzt einen Großteil der Wirtschafts-, Wohnraum- und Infrastrukturförderung um. Darlehen werden in der Regel über die Hausbank beantragt, bestimmte Zuschüsse auch direkt.
Welche Förderarten gibt es in M-V?
Vier Instrumente prägen die Förderung: der Zuschuss (nicht rückzahlbar, am häufigsten), die Bürgschaft der Bürgschaftsbank M-V (Absicherung von Krediten, ein Schwerpunkt im Land), das Förderdarlehen wie das Mikrodarlehen für Gründung und Nachfolge sowie die Beteiligung über MBG M-V und GENIUS Venture Capital.
Wer fördert Existenzgründung und Unternehmen in M-V?
Für Gründung und Wachstum gibt es das Mikrodarlehen und Gründungsstipendien des Wirtschaftsministeriums, die Förderung von Entrepreneurship, Bürgschaften der Bürgschaftsbank M-V sowie Beteiligungskapital von MBG M-V und GENIUS Venture Capital für technologieorientierte Gründungen.
Gibt es Förderung für Tourismus und Küste in M-V?
Ja. Tourismus ist einer der wichtigsten Wirtschaftszweige des Landes und im Wirtschaftsministerium ressortiert. Gefördert werden vor allem Investitionen in die touristische und wirtschaftsnahe Infrastruktur; hinzu kommen Programme wie die Kinoförderung „Film ab!" für Orte an Küste und Seenplatte.
Fördert M-V erneuerbare Energien und Klimaschutz?
Ja. Privatpersonen erhalten einen Zuschuss für steckerfertige Photovoltaikanlagen (Balkonkraftwerke). Für Kommunen und Unternehmen gibt es eigene Klimaschutzförderrichtlinien sowie Programme im Bereich Umweltbildung und Naturschutz.
Welche Förderung gibt es für den ländlichen Raum und die Landwirtschaft?
Über die integrierte ländliche Entwicklung (ILERL) und LEADER werden Dörfer und Regionen gestärkt, dazu die Förderung von Kleinstunternehmen im ländlichen Raum, überbetriebliche Ausbildung im Agrarbereich sowie Maßnahmen für Wald, Natur und Fischerei.
Gibt es Wohnraum- und Städtebauförderung in M-V?
Ja. Gefördert werden der Neubau belegungsgebundener Mietwohnungen, die Modernisierung von Miet-, Genossenschafts- und selbst genutzten Wohnungen, die Städtebauförderung sowie – typisch für die Region – die Stabilisierung des Wohnungsmarkts durch Rückbau.
Wie beantrage ich eine Förderung in M-V?
Klären Sie zuerst Vorhaben und passendes Programm, prüfen Sie Voraussetzungen und Fristen und stellen Sie den Antrag vor Vorhabensbeginn. Darlehen und Bürgschaften laufen über die Hausbank und die Bürgschaftsbank M-V; bei Zuschüssen ist häufig das zuständige Ministerium oder das LFI Ansprechpartner. Für den ländlichen Raum führen die LEADER-Aktionsgruppen weiter.
Wo finde ich alle aktuellen Förderprogramme für M-V?
Im Förderkalender: Filtern Sie die Datenbank nach der Region Mecklenburg-Vorpommern und zusätzlich nach Bereich (etwa Tourismus, Gründung, ländlicher Raum oder Wohnen) und Zielgruppe. So sehen Sie die aktuellen Programme samt Konditionen, Fristen und Antragsweg auf einen Blick.
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