Beschreibung der Förderung
Welchen Zweck soll die Förderung erfüllen
Die Förderung soll eine zeitgemäße, barrierefreie, klimagerechte und gute Lernumgebung an Startchancen-Schulen schaffen. Sie soll dazu beitragen, die Qualität von Lernen und Lehren zu verbessern. Außerdem soll sie helfen, mehr Bildungsgerechtigkeit zu erreichen.
Für wen ist die Förderung sinnvoll?
Die Förderung ist für ausgewählte Schulträger von Startchancen-Schulen in Mecklenburg-Vorpommern sinnvoll. Sie richtet sich nicht an einzelne Schülerinnen und Schüler oder Privatpersonen. Gefördert werden nur die in der Richtlinie benannten Schulträger.
Wie funktioniert die Förderung?
Die Förderung erfolgt als Projektförderung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses oder einer nicht rückzahlbaren Zuweisung. Gefördert werden investive Maßnahmen wie Neubau, Umbau, Erweiterung, Modernisierung, energetische Sanierung sowie Ausstattung und weitere direkt mit der Investition verbundene befristete Ausgaben. Die Förderung kann bis zu 70 % der zuwendungsfähigen Ausgaben betragen.
Welche Ausschlusskriterien für die Förderung gibt es?
Nicht förderfähig sind Antragstellende, die keine ausgewählten Schulträger von Startchancen-Schulen sind. Ebenfalls nicht passend sind Maßnahmen, die nicht der Schaffung einer klimagerechten, barrierefreien, zeitgemäßen, qualitätvollen und förderlichen Lernumgebung dienen. Ausgaben für den dauerhaften Betrieb sind von der Förderung ausgeschlossen.
Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.
foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.
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