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Arbeitsschutz

Arbeitsschutz sorgt dafür, dass Menschen bei der Arbeit gesund und sicher bleiben. Hier erfahren Sie einfach erklärt, worum es beim Arbeitsschutz geht. Und Sie sehen, was in diesem Bereich oft gefördert wird.

Kurz gesagt: Beim Arbeitsschutz geht es darum, Unfälle und Krankheiten bei der Arbeit zu verhindern. Für viele Projekte in diesem Bereich gibt es Förderungen.

Meist ist das ein Zuschuss – also Geld, das man nicht zurückzahlen muss. Häufig geht es dabei um Beratung. Wichtig ist: Den Antrag stellt man am besten, bevor das Projekt startet.

Grundlagen

Was ist Arbeitsschutz?

Arbeitsschutz heißt: Menschen sollen bei der Arbeit sicher und gesund bleiben. Dazu gehören sichere Maschinen und Räume, aber auch der Schutz der Gesundheit – körperlich und seelisch. Für den Arbeitsschutz sind vor allem die Betriebe verantwortlich. Er ist gesetzlich vorgeschrieben.

Man unterscheidet oft zwei Bereiche. Der eine ist die Sicherheit: sichere Maschinen, Geräte und Arbeitsplätze, Schutzausrüstung und Brandschutz. Der andere ist die Gesundheit: der Schutz vor Belastungen wie Lärm, Gefahrstoffen oder Stress. Auch die seelische Gesundheit zählt dazu.

Im Betrieb läuft der Arbeitsschutz meist in einfachen Schritten ab:

Gefahren finden.

Der Betrieb schaut, wo Gefahren lauern. Das nennt man Gefährdungsbeurteilung.

Risiken bewerten.

Wie gefährlich ist es? Was könnte passieren?

Maßnahmen festlegen.

Der Betrieb entscheidet, was zu tun ist.

Umsetzen.

Zum Beispiel Technik verbessern, Abläufe ändern, Schutzausrüstung geben und die Beschäftigten unterweisen.

Prüfen und verbessern.

egelmäßig kontrollieren und bei Bedarf nachbessern.

Zum Arbeitsschutz gehören viele Themen. Dazu gehören zum Beispiel:

  • Maschinensicherheit
  • Schutzausrüstung
  • Brandschutz
  • Ergonomie
  • Lärm
  • Gefahrstoffe
  • psychische Belastung
  • Unterweisung
  • Prüfung von Anlagen
  • Notfälle

Das Wichtigste beim Arbeitsschutz ist die Vorsorge. Es ist besser, Gefahren früh zu erkennen, als erst nach einem Unfall zu handeln. Guter Arbeitsschutz schützt die Gesundheit, verringert Ausfälle und macht den Betrieb sicherer. Auch die seelische Gesundheit wird immer wichtiger – zum Beispiel der Umgang mit Stress am Arbeitsplatz.

Förderbarkeit

Was kann gefördert werden?

Rund um den Arbeitsschutz gibt es Projekte, die unterstützt werden können. Die Förderung ist meist ein Zuschuss und hilft oft bei den Kosten für eine Beratung. Hier sind typische Beispiele:

Beratung zum Arbeitsschutz

Fachleute kommen in den Betrieb und helfen, die Vorschriften zum Schutz der Beschäftigten richtig umzusetzen.

Psychische Belastung prüfen

Beratung, um Stress und seelische Belastungen am Arbeitsplatz zu erkennen und zu bewerten.

Technischer Arbeitsschutz

Unterstützung, damit Maschinen, Geräte und Anlagen im Betrieb sicher sind.

Anlagen prüfen

Beratung bei der regelmäßigen Prüfung von Betriebsanlagen und bei den nötigen Nachweisen.

Prävention & Gesundheit

Maßnahmen für gesunde Arbeit im Betrieb – zum Beispiel gegen Sucht oder für mehr Wohlbefinden.

Weiterbildung

Schulung von Beschäftigten und Führungskräften rund um Sicherheit und Gesundheit.

Forschung zu gesunder Arbeit

Projekte, die neues Wissen für einen besseren Arbeitsschutz liefern.

Zielgruppen

Für wen sind die Förderungen?

Die Förderungen richten sich vor allem an Betriebe. Je nach Projekt können das sein:

Am häufigsten geht es um Betriebe, oft um kleine und mittlere Unternehmen. Manche Förderungen helfen auch bei der Weiterbildung von Beschäftigten und Führungskräften. Für die Forschung zu gesunder Arbeit gibt es ebenfalls Unterstützung.

So funktioniert es

Wie läuft eine Förderung ab?

Der Weg zur Förderung ist meist ähnlich. Diese Schritte helfen als Orientierung:

Projekt klären.

Überlegen Sie, was Sie genau vorhaben.

Förderung suchen.

Prüfen Sie, ob es dafür eine Förderung gibt. Oft ist das ein Zuschuss.

Antrag stellen.

Stellen Sie den Antrag, bevor das Projekt startet. Das ist sehr wichtig.

Zusage abwarten.

Beginnen Sie in der Regel erst, wenn die Zusage da ist.

Nachweis bringen.

Am Ende zeigen Sie, wofür Sie das Geld genutzt haben.

Ein kleiner Tipp:

Viele Förderungen gibt es nur so lange, wie genug Geld vorhanden ist. Es lohnt sich also, früh zu handeln.

Aus der Datenbank

Beispiel-Förderungen im Bereich "Arbeitsschutz"

Ausgewählte Programme, mit denen sich Arbeitsschutzmaßnahmen fördern lassen oder bei denen eine Beratungsleistung angeboten wird:

Österreich · Steiermark · Zuschuss

Steiermark: Mehr vom Leben für Betriebe – Förderaktion gegen Alkoholprobleme am Arbeitsplatz

Förderart: Zuschuss

Die Förderung soll Unternehmen in der Steiermark dabei unterstützen, Maßnahmen zur Alkoholprävention am Arbeitsplatz umzusetzen. Ziel ist es, betriebliche Strukturen, Informationen, Beratung und konkrete Maßnahmen gegen Alkoholprobleme im Betrieb zu stärken.

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Oberösterreich · Österreich · Zuschuss

Förderaktion des oberösterreichischen Landesgremiums der Tabaktrafikanten: Alarm- und Videoanlagen

Förderart: Zuschuss

Förderung ist ausschließlich für Mitglieder gültig

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Oberösterreich · Österreich · Zuschuss

Oberösterreich: Eigenüberprüfung von Betriebsanlagen – § 82b GewO 1994

Förderart: Zuschuss

Wiederkehrende Eigenüberprüfung (§ 82b GewO 1994) von Betriebsanlagen ist eine Verpflichtung, der alle fünf Jahre nachzukommen und entsprechend zu dokumentieren ist

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Oberösterreich · Österreich · Zuschuss

Oberösterreich: Technischer Arbeitnehmerschutz – Förderung der WKOÖ

Förderart: Zuschuss

Expert:innen unterstützen bei der Umsetzung von gesetzlich vorgeschriebenen ArbeitnehmerInnenschutzvorschriften

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Niederösterreich · Österreich · Zuschuss

Niederösterreich: Geförderte Beratung Betriebsanlagengenehmigung

Förderart: Zuschuss

Unterstützung bei behördlichen Genehmigungsverfahren sowie bei technischen Fragestellungen zur Betriebsanlage durch die Förderung externer Beratungsleistungen

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Österreich · Steiermark · Zuschuss

Steiermark: AUVA Arbeitnehmer:innenschutzberatung

Förderart: Zuschuss

Die AUVA Arbeitnehmer:innenschutzberatung unterstützt Mitglieder der Wirtschaftskammer Steiermark, die als kleine und mittlere Unternehmen eingestuft sind, bei der Umsetzung von Arbeitnehmer:innenschutzvorschriften und bei der Untersuchung sowie Evaluierung psychischer Belastungen am Arbeitsplatz. Gefördert wird ein Zuschuss von 75 % der externen Beratungskosten, maximal 1.500,00 Euro netto, einmal jährlich und nur für Beratungen aus dem Beraterpool der Wirtschaftskammer Steiermark. Maßnahmenbeginn vor Antragseinreichung ist nicht förderfähig.

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Deutschland · Deutschland bundesweit · Zuschuss

Forschung und Lehre zur Gesundheit in der Arbeitswelt

Förderart: Zuschuss

Wenn Sie im Bereich Gesundheit in der Arbeitswelt forschen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

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Deutschland · Sachsen · Zuschuss

Förderrichtlinie Wissensaustausch, Innovationen, Netzwerke (FRL WIN/2023) – Teil B.II.2. Europäische Innovationspartnerschaften für Produktivität und Nachhaltigkeit (EIP-Agri)

Förderart: Zuschuss

Wenn Sie eine Operationelle Gruppe einrichten oder im Rahmen einer Operationellen Gruppe innovative Projekte zur Weiterentwicklung der Land-, Ernährungs- und Forstwirtschaft sowie des Gartenbaus durchführen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

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Deutschland · Schleswig-Holstein · Zuschuss

Landesprogramm Wirtschaft 2021–2027 – Altlastensanierung und Flächenrevitalisierung

Förderart: Zuschuss

Wenn Sie Maßnahmen planen, mit denen Sie in urbanen Räumen umweltschädliche Altlasten sanieren und versiegelte oder mindergenutzte Flächen durch eine ökologische Aufwertung revitalisieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

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Förderregion offen · Zuschuss

Förderprogramme - Europäischer Sozialfonds Plus (ESF+) im Saarland – Arbeit und Arbeitsschutz

Förderart: Zuschuss

Wenn Sie Vorhaben in den Bereichen Arbeit und Arbeitsschutz planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss beantragen.

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Förderregion offen · Zuschuss

Förderprogramme - Europäischer Sozialfonds Plus (ESF+) im Saarland

Förderart: Zuschuss

Wenn Sie Vorhaben im Bereich Arbeitsmarkt und Beschäftigung oder Aus- und Weiterbildung planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

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Häufige Fragen

Fragen und Antworten

Was ist Arbeitsschutz?

Arbeitsschutz sind alle Maßnahmen, die Menschen bei der Arbeit sicher und gesund halten. Dazu gehören sichere Maschinen und Räume, Schutzausrüstung und Brandschutz, aber auch der Schutz vor Lärm, Gefahrstoffen und Stress.

Ist Arbeitsschutz Pflicht?

Ja. Arbeitsschutz ist gesetzlich vorgeschrieben. Verantwortlich ist vor allem der Betrieb. Er muss Gefahren prüfen und für Sicherheit sorgen. Die Beschäftigten müssen dabei mithelfen.

Was ist eine Gefährdungsbeurteilung?

Häufig geht es um Beratung: zum Arbeitsschutz allgemein, zur psychischen Belastung, zum technischen Schutz und zur Prüfung von Anlagen. Auch Prävention und Gesundheit im Betrieb, Weiterbildung sowie Forschung zu gesunder Arbeit können gefördert werden.

In welcher Form gibt es die Förderung?

Meist ist die Förderung ein Zuschuss. Das ist Geld, das man nicht zurückzahlen muss. Oft wird ein Teil der Kosten übernommen, zum Beispiel bei einer Beratung.

Wann muss ich den Antrag stellen?

Am besten, bevor Ihr Projekt oder Ihre Beratung startet. Wenn Sie schon vorher beginnen, kann die Förderung verloren gehen. Sich vorab zu informieren ist aber erlaubt.

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Hinweis: Diese Seite gibt einen Überblick auf Basis der im Förderkalender erfassten Programme. Förderhöhen, Fristen und Bedingungen können sich kurzfristig ändern und sind keine Rechtsberatung. Verbindlich sind allein die jeweils gültigen Förderrichtlinien des Fördergebers. Maßgeblich ist immer der Stand zum Zeitpunkt Ihrer Antragstellung.
Zuletzt geprüft: 12.06.2026

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