Beschreibung der Förderung
Kurz erklärt
Die Förderung unterstützt Unternehmen in der Steiermark bei Beratungen zum Arbeitnehmerinnenschutz. Es geht darum, Vorschriften zum Schutz der Beschäftigten besser umzusetzen. Außerdem kann eine Beratung zur Untersuchung und Bewertung psychischer Belastungen am Arbeitsplatz gefördert werden. Die Förderung übernimmt einen Teil der externen Beratungskosten. Sie gilt nur für Beratungen aus einem bestimmten Beraterpool der Wirtschaftskammer Steiermark. Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden.
Die Förderung ist ein Zuschuss. Er beträgt 75 Prozent der externen Beratungskosten. Maximal werden 1.500 Euro netto übernommen. Es können höchstens 16 Stunden Beratung gefördert werden. Die Förderung kann einmal pro Jahr genutzt werden. Nicht gefördert werden Maßnahmen, die schon vor der Antragstellung begonnen haben.
Für wen ist die Förderung sinnvoll?
Die Förderung ist sinnvoll für Mitglieder der Wirtschaftskammer Steiermark, die kleine oder mittlere Unternehmen sind. Sie passt besonders für Betriebe, die Hilfe bei Arbeitnehmerinnenschutzvorschriften brauchen. Auch Unternehmen, die psychische Belastungen am Arbeitsplatz prüfen und verbessern wollen, können davon profitieren. Geeignet ist sie für viele Branchen.
Kerndaten
- Bewerbungsfrist
- Bis auf Widerruf
- Ansprechpunkt
- Wirtschaftskammer Steiermark
- mögliche Kriterien für eine Förderung
- Mitglied der Wirtschaftskammer Steiermark
- Einstufung als kleines oder mittleres Unternehmen
- Beratung aus dem Beraterpool der Wirtschaftskammer Steiermark
- Antrag vor Beginn der Maßnahme
- mögliche Ausschlusskriterien
- Maßnahmenbeginn vor Antragseinreichung
- Nicht förderfähige Inhalte wie Verhaltensprävention, zum Beispiel Stressberatung oder Burnout-Beratung
- Anbieter der Förderung
- AUVA
- Thema der Förderung
- Arbeitnehmerinnenschutz
Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.
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