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Förderungen in Baden-Württemberg

Vom Start-up in Stuttgart über die Wärmewende in der Kommune bis zur Sanierung des Weinbergs: Baden-Württemberg fördert breit – oft über die landeseigene L-Bank und die Fachministerien.

Kurz gesagt: Förderung in Baden-Württemberg kommt vor allem vom Land selbst – gebündelt bei der L-Bank (der Förderbank des Landes) und den Fachministerien, ergänzt um die Bürgschaftsbank Baden-Württemberg, die MBG Mittelständische Beteiligungsgesellschaft und die MFG Filmförderung. Vergeben werden überwiegend Zuschüsse, dazu zinsgünstige Darlehen, Bürgschaften und Beteiligungen.

Gefördert werden nahezu alle Lebens- und Wirtschaftsbereiche: Wirtschaft & Gründung, Wohnen, Energie & Klima, Bildung, Soziales, Landwirtschaft & Ländlicher Raum, Kultur, Tourismus und Mobilität. Landesförderung lässt sich häufig mit Bundes- und EU-Programmen kombinieren – wichtig ist, den Antrag vor Vorhabensbeginn zu stellen.

Tipps für Ihren Antrag

So holen Sie das Beste aus der BW-Förderung heraus

Sechs praxisnahe Hinweise, die speziell für die Förderlandschaft in Baden-Württemberg gelten:

Zuerst zur L-Bank – aber über die Hausbank

Viele Landesdarlehen (Wohnen, Gründung, Energie) beantragen Sie nicht direkt bei der L-Bank, sondern über Ihre Hausbank. Sprechen Sie das Förderprogramm dort aktiv an, bevor Sie einen Kreditvertrag schließen.

Antrag vor Vorhabensbeginn

In Baden-Württemberg gilt wie überall: Bestellung, Vertrag oder Baubeginn vor der Bewilligung kosten die Förderung. Planung und Beratung zählen meist nicht als Beginn.

EXI-Beratungsgutscheine nutzen

Gründende in BW können geförderte Gründungsberatung über die EXI-Beratungsgutscheine in Anspruch nehmen – ein guter erster Schritt vor der eigentlichen Finanzierung.

Landes- mit Bundesförderung kombinieren

BW-Programme lassen sich oft mit Bundes- oder EU-Mitteln kombinieren – aber nicht doppelt für dieselbe Ausgabe. Prüfen Sie die Kumulierungsregeln jeder Richtlinie.

Start-up BW als Einstieg für Gründende

Über Start-up BW Pre-Seed und das Landesnetzwerk finden früh­phasige Teams Kapital, Acceleratoren und Kontakte gebündelt an einer Stelle.

Kommunen: an das richtige Ressort denken

Für kommunale Vorhaben ist das Fachministerium zuständig – Verkehr (LGVFG), Städtebau, Sport oder Ländlicher Raum (ELR). Die frühe Abstimmung mit dem Regierungspräsidium spart Zeit.

Aus der Datenbank

Beispiel-Förderungen aus Baden-Württemberg

Sechs Programme, die die Bandbreite der Landesförderung zeigen:

Baden-Württemberg · Deutschland

Leben auf dem Land

Förderprogramm

Auf dieser Seite finden Sie unsere Förderung von Investitionen, die Bedingungen für Leben und Arbeiten auf dem Land verbessern.

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Baden-Württemberg · Deutschland

Landwirtschaft – Wachstum

Förderprogramm

Als Landwirt*in erhalten Sie Förderdarlehen für Maßnahmen, die Produktionskosten senken oder Produktions- und Arbeitsbedingungen verbessern

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Baden-Württemberg · Deutschland · Zuschuss

MFG Filmförderung: Incentive Funding

Förderart: Zuschuss

In Ausnahmefällen kann für die Stoffentwicklung mehrerer fiktionaler und dokumentarischer Filme und Serien ein Zuschuss gewährt werden. Die Förderung kann ab mindestens drei Teilprojekten beantragt werden und richtet sich einmalig an unabhängige Produzent*innen, insbesondere mit Sitz in Baden-Württemberg. Bei Serien bezieht sich das Treatment auf die 1. Folge einschließlich Staffelbogen für die 1. Staffel.

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Baden-Württemberg · Deutschland · Zuschuss

MFG Filmförderung: Line Producer

Förderart: Zuschuss

Für die Produktion von fiktionalen und dokumentarischen Filmen und Serien, die vollständig oder überwiegend animiert werden oder in großem Maße virtuelle Dreharbeiten bzw. visuelle Effekte aufweisen, kann ein Zuschuss gewährt werden. Antragsberechtigt ist der dafür verantwortliche Line Producer, etwa ein Service-Produzent, ein Animations- oder ein VFX-Studio. Die Förderung ist auf eine Million Euro und 20 % der in Baden-Württemberg anfallenden anerkennungsfähigen Kosten begrenzt; Anträge können ganzjährig eingereicht werden.

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Baden-Württemberg · Deutschland

MFG Filmförderung: Kommunale Kinos

Förderprogramm

Die MFG fördert Kommunale Kinos in Baden-Württemberg mit einer institutionellen Förderung, deren Höhe sich an der Förderung durch die jeweilige Gemeinde oder den Landkreis orientiert. In Einzelfällen kann auch eine kulturell begründete Förderung nach dem Muster Kommunaler Kinos für gewerbliche Kinobetriebe gewährt werden. Anträge für das jeweilige Kalenderjahr müssen spätestens bis zum 31.12. des Vorjahres postalisch im Original und zusätzlich digital eingereicht werden.

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Baden-Württemberg · Deutschland

MFG Filmförderung: Investitionsförderung für gewerbliche Filmtheater

Förderprogramm

Die MFG Filmförderung bietet eine Investitionsförderung an. Der vorliegende Text enthält jedoch keine weiteren Angaben zu Ziel, Inhalt oder Voraussetzungen des Förderprogramms.

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06 — Häufige Fragen

Förderung in Baden-Württemberg – FAQ

Welche Förderungen gibt es in Baden-Württemberg?

Baden-Württemberg fördert Wirtschaft und Gründung, Wohnen und Bauen, Energie und Klima, Bildung und Forschung, Soziales, Landwirtschaft und Ländlichen Raum, Kultur, Tourismus sowie Mobilität. Vergeben werden überwiegend Zuschüsse, dazu zinsgünstige Darlehen der L-Bank, Bürgschaften der Bürgschaftsbank BW und Beteiligungen der MBG.

Was ist die L-Bank und was fördert sie?

Die L-Bank (Landeskreditbank Baden-Württemberg) ist die Förderbank des Landes. Sie bündelt zentrale Programme zur Wohnraum-, Gründungs-, Energie- und Familienförderung. Kredite werden in der Regel über die Hausbank beantragt, bestimmte Zuschüsse auch direkt bei der L-Bank.

Wer fördert Existenzgründung und Start-ups in Baden-Württemberg?

Für Gründung und Wachstum sind vor allem die L-Bank (etwa GuW-BW und Start-up BW Pre-Seed), die Bürgschaftsbank Baden-Württemberg (Ausfallbürgschaften) und die MBG (Beteiligungskapital) zuständig. Die Landesinitiative Start-up BW bündelt Beratung, Netzwerk und Finanzierung.

Gibt es in Baden-Württemberg Wohnraumförderung?

Ja. Über die L-Bank gibt es zinsverbilligte Darlehen und Zuschüsse für den Bau und Kauf von selbst genutztem Wohneigentum, für Familien (z. B. „Wohnen mit Kind"), für den Mietwohnungsbau und die Modernisierung sowie Zusatzförderungen für neuen Wohnraum.

Fördert Baden-Württemberg Photovoltaik, Energie und Klimaschutz?

Ja. Dazu zählen Programme für Photovoltaik auf privaten Wohnhäusern, die freiwillige kommunale Wärmeplanung, Klimaschutz in Unternehmen sowie Kombi-Darlehen der L-Bank mit Klimaprämie und die Modellregion Grüner Wasserstoff.

Wie beantrage ich eine Förderung in Baden-Württemberg?

Klären Sie zuerst Vorhaben und passendes Programm, prüfen Sie Voraussetzungen und Fristen und stellen Sie den Antrag vor Vorhabensbeginn. Förderdarlehen der L-Bank beantragen Sie über Ihre Hausbank; bei Zuschüssen ist häufig das Fachministerium oder das Regierungspräsidium zuständig. Geförderte Beratung (z. B. EXI-Gutscheine für Gründende) hilft beim Einstieg.

Kann ich Landesförderung mit Bundes- und EU-Förderung kombinieren?

Häufig ja – aber nicht doppelt für dieselbe Ausgabe. Ob und wie sich Landes-, Bundes- und EU-Mittel kumulieren lassen, regelt jede Förderrichtlinie einzeln. Prüfen Sie die Kumulierungs- und De-minimis-Hinweise des jeweiligen Programms.

Gibt es Förderung für Kommunen und den Ländlichen Raum in BW?

Ja, sehr umfangreich: etwa das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR), LEADER, die Städtebauförderung, die Verkehrsfinanzierung nach dem LGVFG sowie Programme für Sportstätten und kommunale Infrastruktur.

Wo finde ich alle aktuellen Förderprogramme für Baden-Württemberg?

Im Förderkalender: Filtern Sie die Datenbank nach der Region Baden-Württemberg und zusätzlich nach Bereich (z. B. Wohnen, Energie, Gründung) und Zielgruppe. So sehen Sie alle aktuellen Landesprogramme samt Konditionen, Fristen und Antragsweg auf einen Blick.

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Alle Unterstützungs-Programme – filterbar nach Technologie, Region und Zielgruppe. Immer mit aktuellen Konditionen, Fristen und direktem Link zur Quelle.

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Hinweis: Diese Seite gibt einen Überblick auf Basis der im Förderkalender erfassten Programme. Förderhöhen, Fristen und Bedingungen können sich kurzfristig ändern und sind keine Rechtsberatung. Verbindlich sind allein die jeweils gültigen Förderrichtlinien des Fördergebers. Maßgeblich ist immer der Stand zum Zeitpunkt Ihrer Antragstellung.
Zuletzt geprüft: 12.06.2026

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