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Förderungen in Baden-Württemberg

Vom Start-up in Stuttgart über die Wärmewende in der Kommune bis zur Sanierung des Weinbergs: Baden-Württemberg fördert breit – oft über die landeseigene L-Bank und die Fachministerien.

Kurz gesagt: Förderung in Baden-Württemberg kommt vor allem vom Land selbst – gebündelt bei der L-Bank (der Förderbank des Landes) und den Fachministerien, ergänzt um die Bürgschaftsbank Baden-Württemberg, die MBG Mittelständische Beteiligungsgesellschaft und die MFG Filmförderung. Vergeben werden überwiegend Zuschüsse, dazu zinsgünstige Darlehen, Bürgschaften und Beteiligungen.

Gefördert werden nahezu alle Lebens- und Wirtschaftsbereiche: Wirtschaft & Gründung, Wohnen, Energie & Klima, Bildung, Soziales, Landwirtschaft & Ländlicher Raum, Kultur, Tourismus und Mobilität. Landesförderung lässt sich häufig mit Bundes- und EU-Programmen kombinieren – wichtig ist, den Antrag vor Vorhabensbeginn zu stellen.

Tipps für Ihren Antrag

So holen Sie das Beste aus der BW-Förderung heraus

Sechs praxisnahe Hinweise, die speziell für die Förderlandschaft in Baden-Württemberg gelten:

Zuerst zur L-Bank – aber über die Hausbank

Viele Landesdarlehen (Wohnen, Gründung, Energie) beantragen Sie nicht direkt bei der L-Bank, sondern über Ihre Hausbank. Sprechen Sie das Förderprogramm dort aktiv an, bevor Sie einen Kreditvertrag schließen.

Antrag vor Vorhabensbeginn

In Baden-Württemberg gilt wie überall: Bestellung, Vertrag oder Baubeginn vor der Bewilligung kosten die Förderung. Planung und Beratung zählen meist nicht als Beginn.

EXI-Beratungsgutscheine nutzen

Gründende in BW können geförderte Gründungsberatung über die EXI-Beratungsgutscheine in Anspruch nehmen – ein guter erster Schritt vor der eigentlichen Finanzierung.

Landes- mit Bundesförderung kombinieren

BW-Programme lassen sich oft mit Bundes- oder EU-Mitteln kombinieren – aber nicht doppelt für dieselbe Ausgabe. Prüfen Sie die Kumulierungsregeln jeder Richtlinie.

Start-up BW als Einstieg für Gründende

Über Start-up BW Pre-Seed und das Landesnetzwerk finden früh­phasige Teams Kapital, Acceleratoren und Kontakte gebündelt an einer Stelle.

Kommunen: an das richtige Ressort denken

Für kommunale Vorhaben ist das Fachministerium zuständig – Verkehr (LGVFG), Städtebau, Sport oder Ländlicher Raum (ELR). Die frühe Abstimmung mit dem Regierungspräsidium spart Zeit.

Aus der Datenbank

Beispiel-Förderungen aus Baden-Württemberg

Sechs Programme, die die Bandbreite der Landesförderung zeigen:

Baden-Württemberg · Deutschland · Darlehen

L-Bank: Studienfinanzierung

Förderart: Darlehen

Die Förderung dient der finanziellen Unterstützung von Studierenden in Baden-Württemberg, um die Kosten für ihr Studium zu decken. Diese Unterstützung erfolgt in Form von Darlehen, die zur Finanzierung von Studiengebühren genutzt werden können. Seit der Abschaffung der Studiengebühren im Jahr 2012 wird das Darlehen jedoch nicht mehr für neue Studiengebühren ausgezahlt.

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Baden-Württemberg · Deutschland · Darlehen

L-Bank: Mietwohnungs­finanzierung BW – Förderlinie Mitarbeiterwohnen

Förderart: Darlehen

Die Förderung dient dazu, neuen Mietwohnraum in Baden-Württemberg zu schaffen, der für Beschäftigte von Unternehmen genutzt werden kann. Dies umfasst den Bau, Erwerb sowie Änderungen und Erweiterungen bestehender Wohnräume. Ziel ist es, die Wohnsituation von Mitarbeitenden zu verbessern.

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Baden-Württemberg · Deutschland · Darlehen

L-Bank: Mietwohnungs­finanzierung BW – Förderlinie kommunal

Förderart: Darlehen

Die Förderung dient dazu, den Bau und Erwerb von neuen Mietwohnungen in Baden-Württemberg zu unterstützen. Sie ermöglicht auch Änderungen und Erweiterungen, um neuen Wohnraum zu schaffen. Ziel ist es, die Wohnraumsituation in der Region zu verbessern.

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Baden-Württemberg · Deutschland · Bürgschaft

L-Bank: Kombi-Bürgschaft 50 der L‑Bank

Förderart: Bürgschaft

Die Förderung durch die Kombi-Bürgschaft 50 der L-Bank dient dazu, mittelständische Unternehmen und Freiberufler in Baden-Württemberg bei der Finanzierung von Investitionen, Betriebsübernahmen oder Betriebsmitteln zu unterstützen. Sie übernimmt eine 50-prozentige Bürgschaft für die Finanzierung, um zusätzliche Sicherheit zu bieten. Dadurch wird die Realisierung von wichtigen wirtschaftlichen Vorhaben erleichtert.

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Baden-Württemberg · Deutschland · Zuschuss

L-Bank: Klimopass

Förderart: Zuschuss

Die Förderung durch das Programm Klimopass soll Kommunen und kleinen sowie mittleren Unternehmen (KMU) in Baden-Württemberg helfen, Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels umzusetzen. Sie unterstützt die Umsetzung der Anpassungsstrategie der Landesregierung, die 2015 beschlossen wurde. Ziel ist es, die Resilienz gegenüber klimatischen Veränderungen zu erhöhen.

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Baden-Württemberg · Deutschland · Zuschuss

L-Bank: Klimaschutz-Plus 2025 - Teil 2: Strategische Maßnahmen

Förderart: Zuschuss

Die Förderung soll Kommunen in Baden-Württemberg dabei unterstützen, ihre Gebäude und Verwaltungsabläufe klimafreundlicher zu machen. Ziel ist es, den Energieverbrauch zu senken, Treibhausgasemissionen zu verringern und bis spätestens 2040 eine netto-treibhausgasneutrale Kommunalverwaltung zu erreichen. Außerdem ergänzt das Programm die Förderung für die Sanierung kommunaler Gebäude.

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06 — Häufige Fragen

Förderung in Baden-Württemberg – FAQ

Welche Förderungen gibt es in Baden-Württemberg?

Baden-Württemberg fördert Wirtschaft und Gründung, Wohnen und Bauen, Energie und Klima, Bildung und Forschung, Soziales, Landwirtschaft und Ländlichen Raum, Kultur, Tourismus sowie Mobilität. Vergeben werden überwiegend Zuschüsse, dazu zinsgünstige Darlehen der L-Bank, Bürgschaften der Bürgschaftsbank BW und Beteiligungen der MBG.

Was ist die L-Bank und was fördert sie?

Die L-Bank (Landeskreditbank Baden-Württemberg) ist die Förderbank des Landes. Sie bündelt zentrale Programme zur Wohnraum-, Gründungs-, Energie- und Familienförderung. Kredite werden in der Regel über die Hausbank beantragt, bestimmte Zuschüsse auch direkt bei der L-Bank.

Wer fördert Existenzgründung und Start-ups in Baden-Württemberg?

Für Gründung und Wachstum sind vor allem die L-Bank (etwa GuW-BW und Start-up BW Pre-Seed), die Bürgschaftsbank Baden-Württemberg (Ausfallbürgschaften) und die MBG (Beteiligungskapital) zuständig. Die Landesinitiative Start-up BW bündelt Beratung, Netzwerk und Finanzierung.

Gibt es in Baden-Württemberg Wohnraumförderung?

Ja. Über die L-Bank gibt es zinsverbilligte Darlehen und Zuschüsse für den Bau und Kauf von selbst genutztem Wohneigentum, für Familien (z. B. „Wohnen mit Kind"), für den Mietwohnungsbau und die Modernisierung sowie Zusatzförderungen für neuen Wohnraum.

Fördert Baden-Württemberg Photovoltaik, Energie und Klimaschutz?

Ja. Dazu zählen Programme für Photovoltaik auf privaten Wohnhäusern, die freiwillige kommunale Wärmeplanung, Klimaschutz in Unternehmen sowie Kombi-Darlehen der L-Bank mit Klimaprämie und die Modellregion Grüner Wasserstoff.

Wie beantrage ich eine Förderung in Baden-Württemberg?

Klären Sie zuerst Vorhaben und passendes Programm, prüfen Sie Voraussetzungen und Fristen und stellen Sie den Antrag vor Vorhabensbeginn. Förderdarlehen der L-Bank beantragen Sie über Ihre Hausbank; bei Zuschüssen ist häufig das Fachministerium oder das Regierungspräsidium zuständig. Geförderte Beratung (z. B. EXI-Gutscheine für Gründende) hilft beim Einstieg.

Kann ich Landesförderung mit Bundes- und EU-Förderung kombinieren?

Häufig ja – aber nicht doppelt für dieselbe Ausgabe. Ob und wie sich Landes-, Bundes- und EU-Mittel kumulieren lassen, regelt jede Förderrichtlinie einzeln. Prüfen Sie die Kumulierungs- und De-minimis-Hinweise des jeweiligen Programms.

Gibt es Förderung für Kommunen und den Ländlichen Raum in BW?

Ja, sehr umfangreich: etwa das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR), LEADER, die Städtebauförderung, die Verkehrsfinanzierung nach dem LGVFG sowie Programme für Sportstätten und kommunale Infrastruktur.

Wo finde ich alle aktuellen Förderprogramme für Baden-Württemberg?

Im Förderkalender: Filtern Sie die Datenbank nach der Region Baden-Württemberg und zusätzlich nach Bereich (z. B. Wohnen, Energie, Gründung) und Zielgruppe. So sehen Sie alle aktuellen Landesprogramme samt Konditionen, Fristen und Antragsweg auf einen Blick.

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Alle Unterstützungs-Programme – filterbar nach Technologie, Region und Zielgruppe. Immer mit aktuellen Konditionen, Fristen und direktem Link zur Quelle.

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Hinweis: Diese Seite gibt einen Überblick auf Basis der im Förderkalender erfassten Programme. Förderhöhen, Fristen und Bedingungen können sich kurzfristig ändern und sind keine Rechtsberatung. Verbindlich sind allein die jeweils gültigen Förderrichtlinien des Fördergebers. Maßgeblich ist immer der Stand zum Zeitpunkt Ihrer Antragstellung.
Zuletzt geprüft: 12.06.2026

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