Darlehen

L-Bank: Studienfinanzierung

Die Förderung dient der finanziellen Unterstützung von Studierenden in Baden-Württemberg, um die Kosten für ihr Studium zu decken. Diese Unterstützung erfolgt in Form von Darlehen, die zur Finanzierung von Studiengebühren genutzt werden können.

Stand 06.07.2026 Kalender-Erinnerung verfügbar  Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: Förderliste der L-Bank Förderregion: Baden-Württemberg

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Beschreibung der Förderung

Welchen Zweck soll die Förderung erfüllen

Die Förderung dient der finanziellen Unterstützung von Studierenden in Baden-Württemberg, um die Kosten für ihr Studium zu decken. Diese Unterstützung erfolgt in Form von Darlehen, die zur Finanzierung von Studiengebühren genutzt werden können. Seit der Abschaffung der Studiengebühren im Jahr 2012 wird das Darlehen jedoch nicht mehr für neue Studiengebühren ausgezahlt.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für Studierende in Baden-Württemberg, die vor 2012 Studiengebühren gezahlt haben und ein Darlehen zur Finanzierung dieser Gebühren aufgenommen haben. Auch ehemalige Studierende, die bereits ein Darlehen erhalten haben, können von den Regelungen zur Rückzahlung profitieren.

Wie funktioniert die Förderung?

Die Förderung erfolgt in Form von Darlehen, die zur Finanzierung von Studiengebühren genutzt werden können. Die Rückzahlung des Darlehens beginnt nach einer Karenzzeit von in der Regel zwei Jahren nach dem Ende des Studiums. Die Rückzahlung erfolgt in monatlichen Raten, die individuell angepasst werden können.

Welche Fristen müssen berücksichtigt werden?

Wichtige Fristen sind die Mitteilungs- und Vorlagepflichten im Darlehensvertrag, insbesondere bei Änderungen des Studienverlaufs oder der persönlichen Daten. Zudem müssen Anträge auf Stundung oder Kappung des Darlehens rechtzeitig eingereicht werden, um Verzugszinsen zu vermeiden.

Welche Ausschlusskriterien für die Förderung gibt es?

Ein Antrag auf Förderung kann abgelehnt werden, wenn die Mitteilungs- und Vorlagepflichten im Darlehensvertrag nicht eingehalten werden. Zudem kann eine Stundung nur gewährt werden, wenn das Einkommen unter einer bestimmten Grenze liegt. Bei Überschreitung dieser Grenze ist eine Stundung nicht möglich.

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.

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