Beschreibung der Förderung
Welchen Zweck soll die Förderung erfüllen
Die Förderung durch die Kombi-Bürgschaft 50 der L-Bank dient dazu, mittelständische Unternehmen und Freiberufler in Baden-Württemberg bei der Finanzierung von Investitionen, Betriebsübernahmen oder Betriebsmitteln zu unterstützen. Sie übernimmt eine 50-prozentige Bürgschaft für die Finanzierung, um zusätzliche Sicherheit zu bieten. Dadurch wird die Realisierung von wichtigen wirtschaftlichen Vorhaben erleichtert.
Für wen ist die Förderung sinnvoll?
Die Förderung ist sinnvoll für mittelständische Unternehmen und Freiberufler, die in Baden-Württemberg gründen oder investieren möchten. Sie richtet sich insbesondere an kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die eine zusätzliche Sicherheit für ihre Finanzierungen benötigen.
Wie funktioniert die Förderung?
Die Förderung erfolgt in Form einer Bürgschaft, die bis zu 50 Prozent der Finanzierung für gewerbliche Förderprogramme abdeckt. Die Bürgschaft kann für verschiedene Vorhaben genutzt werden, wie zum Beispiel Gründungen, Investitionen in Wachstum oder Betriebsmittel. Die Laufzeit der Bürgschaft beträgt maximal 15 Jahre für Investitionen und bis zu 6 Jahre für Betriebsmittel.
Welche Fristen müssen berücksichtigt werden?
Es sind keine spezifischen Fristen für die Antragsstellung im Text angegeben. Interessierte sollten sich jedoch rechtzeitig bei ihrer Hausbank informieren und den Bürgschaftsantrag stellen.
Welche Ausschlusskriterien für die Förderung gibt es?
Ein Fördergesuch wird abgelehnt, wenn das Unternehmen in Schwierigkeiten ist. Zudem sind Investitionen zur Vermietung an Dritte sowie Umschuldungen im Rahmen des Förderprogramms "Liquiditätskredit" ausgeschlossen.
Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.
foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.
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