Beschreibung der Förderung
Kurz erklärt
Die Förderung unterstützt die Neuerrichtung, Anschaffung, Aufrüstung sowie Erweiterung oder Ergänzung von Alarm- und Videoanlagen. Sie wird als Zuschuss gewährt. Pro Anlage sind maximal 250 Euro möglich. Die Förderung kann einmal pro Kalenderjahr beantragt werden. Sie gilt, bis der Fördertopf ausgeschöpft ist. Die Einreichung ist innerhalb von 6 Monaten nach der Errichtung möglich.
Für wen ist die Förderung sinnvoll?
Die Förderung ist für Mitglieder des oberösterreichischen Landesgremiums der Tabaktrafikanten gedacht. Sinnvoll ist sie für Betriebe in Oberösterreich, die ihre Alarm- oder Videoanlagen neu anschaffen oder verbessern möchten. Sie passt besonders für Personen, die ihre Sicherheit im Betrieb erhöhen wollen.
Kerndaten
- Bewerbungsfrist
- Binnen 6 Monaten ab Errichtung
- Ansprechpunkt
- WKO - Wirtschaftskammer Österreich
- mögliche Kriterien für eine Förderung
- Mitgliedschaft im oberösterreichischen Landesgremium der Tabaktrafikanten
- Neuerrichtung, Anschaffung, Aufrüstung, Erweiterung oder Ergänzung von Alarm- und Videoanlagen
- Einreichung einmal pro Kalenderjahr
- mögliche Ausschlusskriterien
- Keine Mitgliedschaft im oberösterreichischen Landesgremium der Tabaktrafikanten
- Ausschöpfung des Fördertopfes
- Anbieter der Förderung
- WKO - Wirtschaftskammer Österreich
- Thema der Förderung
- Betriebsmittel
Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.
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