Beschreibung der Förderung
Kurz erklärt
Cyber!Sicher ist eine Förderung für Unternehmen in der Steiermark. Sie unterstützt Projekte, die die IT-Sicherheit verbessern und Unternehmen besser vor Cyber-Kriminalität schützen. Gefördert werden Beratungen, Investitionen und Schulungen. Die Förderung gibt es als Zuschuss. Sie kann bis zu 30 Prozent der Kosten abdecken, höchstens 15.000 Euro. Die anrechenbaren Projektkosten müssen zwischen 5.000 und 50.000 Euro liegen. Die Einreichung ist vor Projektbeginn online möglich.
Für wen ist die Förderung sinnvoll?
Die Förderung ist sinnvoll für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen mit Hauptstandort oder Sitz der Geschäftsleitung in der Steiermark. Dazu gehören auch Unternehmen aus Hotellerie und Gastronomie. Besonders passend ist sie für Betriebe, die ihre IT-Sicherheit stärken oder sich besser gegen Cyber-Angriffe schützen wollen.
Kerndaten
- Bewerbungsfrist
- Bis auf Widerruf
- Ansprechpunkt
- WKO - Wirtschaftskammer Österreich
- mögliche Kriterien für eine Förderung
- Kleinste, kleine und mittlere Unternehmen
- Hauptstandort oder Sitz der Geschäftsleitung in der Steiermark
- Beratungs-, Investitions- und Schulungsprojekte zur Erhöhung der IT-Sicherheit
- Anrechenbare Gesamtprojektkosten zwischen 5.000 und 50.000 Euro
- mögliche Ausschlusskriterien
- Unternehmen, die selbst IT-Sicherheitsdienstleistungen anbieten
- Reine IT-Hard- oder Softwareinvestitionen
- Ersatzinvestitionen oder Austausch bestehender IT-Infrastruktur
- Projekte ohne Sensibilisierungsmaßnahmen für Mitarbeitende mit Zugang zu IT-Arbeitsplätzen
- Anbieter der Förderung
- WKO - Wirtschaftskammer Österreich
- Thema der Förderung
- IT-Sicherheit
- Cyber-Kriminalität
Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.
foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.
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