Beschreibung der Förderung
Kurz erklärt
Die Förderung unterstützt externe Beratungen zu behördlichen Genehmigungsverfahren und technischen Fragen rund um eine Betriebsanlage in Niederösterreich. Gefördert werden zum Beispiel Themen wie Betriebsanlagengenehmigungen, Emissionen, Abfall, Abwasser, Arbeitsstättenverordnung, VEXAT, regelmäßige Überprüfungen und Brandschutz. Die Förderung wird als Zuschuss gewährt und gilt bis auf Widerruf.
Es gibt zwei Arten von Beratung: eine Kurzberatung und eine Schwerpunktberatung. Die Kurzberatung ist bis zu 8 Stunden möglich und wird vollständig gefördert. Die Schwerpunktberatung ist bis zu 20 Stunden möglich und wird anteilig gefördert.
Für wen ist die Förderung sinnvoll?
Die Förderung ist sinnvoll für Mitglieder der Wirtschaftskammer Niederösterreich und für Unternehmen in Gründung. Sie hilft besonders, wenn rechtliche Sicherheit, weniger Haftungsrisiken und ein schnelleres Verfahren wichtig sind. Auch für Betriebe mit Fragen zur Betriebsanlage kann sie nützlich sein.
Kerndaten
- Bewerbungsfrist
- Bis auf Widerruf
- Ansprechpunkt
- WKO - Wirtschaftskammer Österreich
- mögliche Kriterien für eine Förderung
- Mitglieder der Wirtschaftskammer Niederösterreich
- Unternehmen in Gründung
- Externe Beratungsleistungen zu behördlichen Genehmigungsverfahren und technischen Fragestellungen rund um die Betriebsanlage
- mögliche Ausschlusskriterien
- Kein Mitglied der Wirtschaftskammer Niederösterreich
- Kein Gründungsvorhaben der gewerblichen Wirtschaft in Niederösterreich
- Anbieter der Förderung
- WKO - Wirtschaftskammer Österreich
- Thema der Förderung
- Betriebsanlagen
- Betriebsmittel
- Nachfolge
- Übergabe
- Gründung
- Start-Ups, Scale-Ups und Spin-Offs
- Arbeitnehmer:innenschutz
Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.
foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.
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