Zuschuss

Förderprogramme - Europäischer Sozialfonds Plus (ESF+) im Saarland – Arbeit und Arbeitsschutz

Wenn Sie Vorhaben in den Bereichen Arbeit und Arbeitsschutz planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss beantragen.

Stand 10.04.2026 Kalender-Erinnerung verfügbar  Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: Förderdatenbank Bund, Länder und EU Förderregion: Saarland

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Beschreibung der Förderung

Kurz erklärt

Im Saarland können Sie Zuschüsse beantragen, wenn Sie Projekte in den Bereichen Arbeit und Arbeitsschutz planen. Diese Förderung kommt vom Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) und unterstützt Unternehmen, die sich im Wandel befinden, sowie die Weiterbildung von Beschäftigten. Es gibt verschiedene Servicestellen, die Ihnen helfen, wie die Servicestelle zur Erschließung ausländischer Qualifikationen oder die Servicestelle „Next Economy Saar“. Die Förderung kann bis zu 40 Prozent Ihrer förderfähigen Gesamtausgaben betragen. Anträge müssen vor Beginn der Maßnahme beim Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit eingereicht werden.

Die Förderung richtet sich an juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts mit Sitz im Saarland. Die genauen Bedingungen hängen von der jeweiligen Maßnahme ab, die Sie beantragen möchten.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für Unternehmen und Organisationen im Saarland, die Projekte im Bereich Arbeit und Arbeitsschutz umsetzen möchten. Dazu gehören sowohl öffentliche als auch private Einrichtungen, die sich mit der Weiterbildung von Beschäftigten oder der Integration von Arbeitslosen beschäftigen. Auch Schulen und Berufsbildungszentren können von dieser Förderung profitieren, um den Übergang von der Schule in den Beruf zu unterstützen.

Kerndaten

  • Foerderart: Zuschuss
  • Foerderbereich: Arbeit, Aus- & Weiterbildung, Frauenförderung
  • Foerdergebiet: Saarland
  • Foerdergeber: Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit
  • Ansprechpunkt: Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit | Ref_F3@soziales.saarland.de
  • Höhe der Förderung: Bis zu 40 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben
  • Bewerbungsfrist: Vor Beginn der Maßnahme
  • Rechtsgrundlage: Richtlinie Fördergrundsätze zur Gewährung von Zuwendungen für Förderaktivitäten des Programms des Saarlandes des Europäischen Sozialfonds plus in der Förderperiode 2021–2027

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.

foerderkalender.de ist nicht Anbieter dieser Fördermaßnahme.

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