Zuschuss

LFI M-V: Fischereiabgabe

Die Förderung soll Maßnahmen unterstützen, die der Fischerei in Mecklenburg-Vorpommern dienen. Gefördert werden insbesondere Projekte zur Forschung, zur ökologischen und fischereilichen Verbesserung von Gewässern, zur Erhaltung heimischer Fischbestände sowie zur Ordnung, Sicherheit und Öffentlichkeitsarbeit im Fischereibereich.

Stand 24.07.2026 Kalender-Erinnerung verfügbar  Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: Landes­förder­institut Mecklenburg-Vorpommern Förderregion: Mecklenburg-Vorpommern

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Beschreibung der Förderung

Welchen Zweck soll die Förderung erfüllen

Die Förderung soll Maßnahmen unterstützen, die der Fischerei in Mecklenburg-Vorpommern dienen. Gefördert werden insbesondere Projekte zur Forschung, zur ökologischen und fischereilichen Verbesserung von Gewässern, zur Erhaltung heimischer Fischbestände sowie zur Ordnung, Sicherheit und Öffentlichkeitsarbeit im Fischereibereich.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für private Unternehmen jeder Rechtsform, für Vereine und Gesellschaften sowie für juristische Personen des öffentlichen Rechts. Sie richtet sich an Antragstellende, die Projekte umsetzen wollen, die die Fischerei in Mecklenburg-Vorpommern stärken oder verbessern.

Wie funktioniert die Förderung?

Die Förderung erfolgt als Projektförderung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses. Möglich sind eine Anteilsfinanzierung oder eine Vollfinanzierung, wobei bis zu 100 % der zuwendungsfähigen Ausgaben gefördert werden können. Die Auszahlung erfolgt nach der Bewilligung und nach Vorlage bezahlter Rechnungen.

Welche Fristen müssen berücksichtigt werden?

Der Antrag muss schriftlich und vor Beginn des Vorhabens eingereicht werden. Das bedeutet, dass vor dem Antragseingang noch keine Lieferungs- oder Leistungsverträge abgeschlossen worden sein dürfen.

Welche Ausschlusskriterien für die Förderung gibt es?

Nicht gefördert werden bereits geförderte Gegenstände sowie Maßnahmen, zu denen der Träger oder Dritte gesetzlich verpflichtet sind. Ebenfalls ausgeschlossen sind Maßnahmen zur Umsetzung gesetzlicher Vorschriften und Normen sowie Vorhaben im produktiven Bereich der Fischerei und Aquakultur. Nicht zuwendungsfähig sind außerdem unter anderem Rabatte und Skonti, Pachten, Erbbauzinsen, Grunderwerbssteuern, Maklerprovisionen, Leasingausgaben, nicht projektbezogene Reisekosten, absetzbare Umsatzsteuer, Ausgaben für Bewirtung und Präsente, Ersatzbeschaffungen, Reparaturen sowie Gebühren von Landesbehörden. Eine Förderung ist außerdem ausgeschlossen, wenn mit dem Vorhaben bereits vor Antragseingang begonnen wurde oder notwendige behördliche Genehmigungen für Investitionen nicht vorliegen.

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.

foerderkalender.de ist nicht Anbieter dieser Fördermaßnahme.

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