Zuschuss

LFI M-V: Anwendungsorientierte Exzellenzforschungs­projekte M‑V

Die Förderung soll anwendungsorientierte exzellente Forschungsprojekte in Mecklenburg-Vorpommern unterstützen. Ziel ist der Aufbau und die Etablierung von strukturprägenden und vernetzten Forschungskapazitäten mit überregionaler Sichtbarkeit. Diese sollen positive Wirkungen für die regionale Wirtschaft des Landes haben.

Stand 24.07.2026 Kalender-Erinnerung verfügbar  Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: Landes­förder­institut Mecklenburg-Vorpommern Förderregion: Mecklenburg-Vorpommern

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Beschreibung der Förderung

Welchen Zweck soll die Förderung erfüllen

Die Förderung soll anwendungsorientierte exzellente Forschungsprojekte in Mecklenburg-Vorpommern unterstützen. Ziel ist der Aufbau und die Etablierung von strukturprägenden und vernetzten Forschungskapazitäten mit überregionaler Sichtbarkeit. Diese sollen positive Wirkungen für die regionale Wirtschaft des Landes haben.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist für staatliche Hochschulen, Universitätsmedizinen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen in Mecklenburg-Vorpommern gedacht. Außeruniversitäre Forschungseinrichtungen müssen juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts sein. Sinnvoll ist die Förderung für Einrichtungen, die Forschungsverbünde oder Einzelprojekte von besonderem wissenschaftspolitischen Landesinteresse umsetzen wollen.

Wie funktioniert die Förderung?

Die Förderung erfolgt als Zuschuss. Es handelt sich um eine Projektförderung als Festbetragsfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses, der mit einer Personalpauschale und einer Restkostenpauschale gewährt wird. Gefördert werden insbesondere Forschungsverbünde und Einzelprojekte.

Welche Fristen müssen berücksichtigt werden?

Der formgebundene Antrag muss vor Beginn des Vorhabens beim Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern eingereicht werden. Als Vorhabenbeginn gilt bereits der Abschluss von Liefer- und Leistungsverträgen. Eine Antragstellung ist erst nach dem Vorverfahren im Rahmen eines Wettbewerbsaufrufs möglich.

Welche Ausschlusskriterien für die Förderung gibt es?

Ein Antrag kann nicht berücksichtigt werden, wenn das Vorhaben bereits vor dem Zuwendungsbescheid begonnen wurde. Eine Voraussetzung für die Antragstellung ist eine positive Förderempfehlung der Expertenjury bei Forschungsverbünden oder ein positives Votum der Fachgutachter bei Einzelprojekten. Außerdem besteht kein Rechtsanspruch auf die Gewährung der Förderung.

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.

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