Darlehen

NRW.Bank - Wohnraumförderung - Wohnraum für Menschen mit Behinderungen - Modernisierung

Die Förderung soll die Modernisierung von Wohnraum für Menschen mit Behinderungen in bestehenden Wohngebäuden unterstützen. Gefördert werden bauliche Maßnahmen, die den Wohnwert verbessern, Barrierefreiheit erhöhen, Energie sparen, das Klima schützen oder neuen Wohnraum durch Um- und Ausbau schaffen.

Stand 22.08.2026 Kalender-Erinnerung verfügbar  Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: nrwbank.de Förderregion: Nordrhein-Westfalen

Nächste Schritte

Nichts verpassen - ohne Registrierung möglich

Merken, teilen oder Ergänzungen senden.

Kommentar senden Hinweise oder Ergänzungen mitteilen

Beschreibung der Förderung

Welchen Zweck soll die Förderung erfüllen

Die Förderung soll die Modernisierung von Wohnraum für Menschen mit Behinderungen in bestehenden Wohngebäuden unterstützen. Gefördert werden bauliche Maßnahmen, die den Wohnwert verbessern, Barrierefreiheit erhöhen, Energie sparen, das Klima schützen oder neuen Wohnraum durch Um- und Ausbau schaffen.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist für natürliche und juristische Personen sinnvoll, die Eigentümer einer Immobilie in Nordrhein-Westfalen sind. Voraussetzung ist, dass sie kreditwürdig sind und eine angemessene Eigenleistung erbringen können. Sinnvoll ist die Förderung besonders für Träger oder Eigentümer, die Wohnraum für Menschen mit Behinderungen in Einrichtungen mit umfassendem Leistungsangebot modernisieren möchten.

Wie funktioniert die Förderung?

Die Förderung erfolgt als zinsgünstiges Darlehen mit einer Zinsbindung von 25 oder 30 Jahren. Es können bis zu 100 % der förderfähigen Kosten finanziert werden, mit Darlehensbeträgen von mindestens 5.000 € und bis zu 220.000 €. Zusätzlich gibt es einen Tilgungsnachlass von mindestens 25 %, der sich unter bestimmten Bedingungen weiter erhöhen kann.

Welche Fristen müssen berücksichtigt werden?

Ein Antrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden, da ein vorzeitiger Beginn die spätere Förderung grundsätzlich ausschließt. Vor der Antragstellung muss die Vorplanung mit dem zuständigen Ministerium abgestimmt werden. Die genannte Sonderregelung gilt nur für Förderanträge, die bis zum Bewilligungsschlusstermin 2026 bewilligt werden.

Welche Ausschlusskriterien für die Förderung gibt es?

Eine Förderung ist ausgeschlossen, wenn die Maßnahme bereits vor der Bewilligung begonnen wurde und keine Zustimmung zum vorzeitigen Vorhabenbeginn vorliegt. Nicht gefördert werden vollstationäre Pflegeeinrichtungen sowie Tages-, Nacht- und Kurzzeitpflegeplätze im Sinne des SGB XI. Ebenfalls nicht förderfähig sind Vorhaben außerhalb von Nordrhein-Westfalen, Vorhaben ohne gesicherte und wirtschaftlich tragbare Gesamtfinanzierung sowie Projekte, bei denen nicht mindestens vier öffentlich geförderte Wohnungen durch Modernisierung entstehen.

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.

foerderkalender.de ist nicht Anbieter dieser Fördermaßnahme.

Sie möchten uns etwas mitteilen?

Ihnen ist etwas auf der Seite aufgefallen, das Sie uns mitteilen möchten? Oder haben Sie zusätzliche Informationen? Oder Du möchtest einen Kommentar abgeben?

Mit Absenden dieses Formulars willige ich ein, dass meine Daten zum Zwecke der Veröffentlichung und Verwaltung meines Kommentars verarbeitet werden. Weitere Informationen in der Datenschutzerklärung. Es besteht keine Garantie der Veröffentlichung Ihrer Mitteilung.