Zuschüsse

NRW.Bank - Grüne-Infrastruktur-Richtlinien – GI RL

Die Förderung soll Maßnahmen unterstützen, die Elemente der grünen Infrastruktur sichern, wiederherstellen, schaffen, entwickeln und besser miteinander vernetzen. Außerdem können auch Konzepte, Strategien und Pläne zur grünen Infrastruktur gefördert werden. Ziel ist es, Natur- und Grünräume ökologisch zu stärken und weiterzuentwickeln.

Stand 22.08.2026 Kalender-Erinnerung verfügbar  Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: nrwbank.de Förderregion: Nordrhein-Westfalen

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Beschreibung der Förderung

Welchen Zweck soll die Förderung erfüllen

Die Förderung soll Maßnahmen unterstützen, die Elemente der grünen Infrastruktur sichern, wiederherstellen, schaffen, entwickeln und besser miteinander vernetzen. Außerdem können auch Konzepte, Strategien und Pläne zur grünen Infrastruktur gefördert werden. Ziel ist es, Natur- und Grünräume ökologisch zu stärken und weiterzuentwickeln.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für Gemeinden, Gemeindeverbände, Trägervereine der Biologischen Stationen, Träger von Naturparken, Naturschutzverbände und Stiftungen mit dem Satzungszweck Naturschutz. Auch Träger von außerschulischen Lernorten sowie sonstige juristische Personen des öffentlichen Rechts und des Privatrechts können zur Zielgruppe gehören. Besonders passend ist die Förderung für Organisationen, die Projekte im Bereich Naturschutz, Umweltbildung oder grüne Infrastruktur in Nordrhein-Westfalen umsetzen wollen.

Wie funktioniert die Förderung?

Die Förderung erfolgt als Zuschuss. In der Regel werden 80 % der förderfähigen Ausgaben übernommen, in Ausnahmefällen bis zu 90 %. Gefördert werden unter anderem Maßnahmen für Offenlandflächen, Gehölzstrukturen, naturnahe Gewässer, Entsiegelung, naturverträgliche Erholungsflächen, Besucherlenkung, urbanes Gärtnern, biodiversitätsfördernde Maßnahmen an Gebäuden und im Straßenraum sowie die Entwicklung oder Aktualisierung von Plänen und Konzepten.

Welche Fristen müssen berücksichtigt werden?

Der Antrag muss vor Beginn der zu fördernden Maßnahme gestellt werden. Eine Antragstellung ist fortlaufend möglich. Die Projektlaufzeit sollte 36 Monate nicht überschreiten und die Projekte sollen spätestens bis Ende 2028 abgeschlossen sein.

Welche Ausschlusskriterien für die Förderung gibt es?

Eine Förderung kommt nicht in Betracht, wenn die öffentlich-rechtlichen oder privatrechtlichen Voraussetzungen für eine langfristige oder dauerhafte Sicherung des Förderzwecks nicht gewährleistet sind. Bei investiven Maßnahmen ist zu beachten, dass die Entwicklung naturnaher Flächen mindestens 50 % der förderfähigen Gesamtausgaben ausmachen muss und Ausgaben für Trassenbau höchstens 30 % betragen dürfen. Vollversiegelte Flächen werden grundsätzlich nur in begründeten Ausnahmefällen gefördert, zum Beispiel zur Barrierefreiheit auf stark frequentierten Flächen.

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.

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