Beschreibung der Förderung
Welchen Zweck soll die Förderung erfüllen
Die Förderung soll die Zusammenarbeit von Städten und Gemeinden über Gemeindegrenzen hinweg stärken. Sie unterstützt Konzepte und Maßnahmen, damit Infrastruktur angepasst und die Daseinsvorsorge langfristig gesichert werden kann. Außerdem sollen Städte und Siedlungen inklusiv, sicher, widerstandsfähig und nachhaltig gestaltet werden.
Für wen ist die Förderung sinnvoll?
Die Förderung ist für Städte und Gemeinden in Schleswig-Holstein sinnvoll, besonders wenn sie gemeinsam an Entwicklung, Infrastruktur und Versorgung arbeiten wollen. Auch kommunale Akteure, Wohnungsunternehmen und weitere Beteiligte können davon profitieren, wenn sie an Planung, Sanierung oder Kooperationen mitwirken. Sie richtet sich vor allem an Kommunen mit Anpassungsbedarf bei Infrastruktur und städtebaulicher Entwicklung.
Wie funktioniert die Förderung?
Es handelt sich um einen Zuschuss. Gefördert werden unter anderem Analysen, Sanierungskonzepte, Netzwerke für interkommunale Zusammenarbeit, Öffentlichkeitsarbeit, Moderation, bauliche Anpassungen und Sanierungen, der Umbau leer stehender Gebäude, Maßnahmen zur Innenentwicklung sowie zur Schaffung von Grün- und Freiräumen und zur Barrierearmut oder Barrierefreiheit. Auch Verfügungsfonds können unterstützt werden.
Welche Fristen müssen berücksichtigt werden?
Im Ausgangsmaterial sind keine konkreten Fristen genannt. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass im Programm Kleinere Städte und Gemeinden keine neuen Gesamt-Maßnahmen aufgenommen werden können.
Welche Ausschlusskriterien für die Förderung gibt es?
Es können keine neuen Gesamt-Maßnahmen in das Programm aufgenommen werden. Stattdessen wird auf die Programme Lebendige Zentren, Sozialer Zusammenhalt sowie Wachstum und nachhaltige Erneuerung verwiesen.
Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.
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