Beschreibung der Förderung
Welchen Zweck soll die Förderung erfüllen
Die Förderung soll den Neubau, die Änderung und die Erweiterung von Gebäuden zu Mietwohnungen unterstützen. Auch der erstmalige Erwerb von Mietwohnungen innerhalb von zwei Jahren nach der Fertigstellung kann gefördert werden. Ziel ist es, mehr Mietwohnraum in Niedersachsen zu schaffen.
Für wen ist die Förderung sinnvoll?
Die Förderung ist für Investoren sinnvoll, also für natürliche und juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts sowie für Personengesellschaften. Auch Genossenschaften und Baugemeinschaften können sie nutzen. Gefördert werden allgemeine Mietwohnungen sowie Mietwohnraum für ältere Menschen und Menschen mit Behinderungen.
Wie funktioniert die Förderung?
Es gibt zunächst zinslose Darlehen und nicht rückzahlbare Zuschüsse. Die Förderhöhe hängt von der Einkommensgruppe A, B oder C sowie von den zuwendungsfähigen Herstellungskosten, Grundstückskosten oder beim Ersterwerb vom Kaufpreis ab. Den Antrag auf ein Darlehen für die Schaffung von Mietwohnraum stellt man bei der zuständigen Wohnraumförderstelle vor Ort.
Welche Fristen müssen berücksichtigt werden?
Für den Antrag gibt es im Text keine feste Abgabefrist. Genannt wird aber, dass der erstmalige Erwerb nur innerhalb von zwei Jahren nach Fertigstellung gefördert werden kann. Außerdem gibt es bei den bereitgestellten Unterlagen verschiedene Datumsangaben zu Formularen und Richtlinien.
Welche Ausschlusskriterien für die Förderung gibt es?
Gefördert wird nur Mietwohnraum in Niedersachsen. Beim Ersterwerb muss der Kauf innerhalb von zwei Jahren nach Fertigstellung liegen. Weitere Bedingungen und Konditionen stehen in der Produktinformation und in den Wohnraumförderbestimmungen.
Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.
foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.
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