Zuschüsse

NRW.Bank - LVR-Budget für Arbeit - Aktion Inklusion

Die Förderung soll die Eingliederung von Menschen mit Behinderung in den allgemeinen Arbeitsmarkt im Gebiet des Landschaftsverbands Rheinland unterstützen. Sie hilft dabei, Arbeits- und Ausbildungsverhältnisse zu ermöglichen und zu begleiten. Dafür gibt es Leistungen für Beschäftigung, Ausbildung und unterstützende Begleitung.

Stand 22.08.2026 Nächste Abgabefrist 31.12.2027   Quelle: nrwbank.de Förderregion: Nordrhein-Westfalen

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Beschreibung der Förderung

Welchen Zweck soll die Förderung erfüllen

Die Förderung soll die Eingliederung von Menschen mit Behinderung in den allgemeinen Arbeitsmarkt im Gebiet des Landschaftsverbands Rheinland unterstützen. Sie hilft dabei, Arbeits- und Ausbildungsverhältnisse zu ermöglichen und zu begleiten. Dafür gibt es Leistungen für Beschäftigung, Ausbildung und unterstützende Begleitung.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für Arbeitgeber, die förderfähige Personen, schwerbehinderte oder gleichgestellte Menschen einstellen oder ausbilden. Sie richtet sich außerdem an förderfähige schwerbehinderte oder gleichgestellte Personen, wenn es um Berufsbegleitung, Jobcoaching oder Budgetleistungen geht. Genannt werden insbesondere Beschäftigte aus Werkstätten für behinderte Menschen oder von anderen Leistungsanbietern, schwerbehinderte Schüler, Menschen mit seelischer Behinderung und Menschen mit Autismus-Diagnose.

Wie funktioniert die Förderung?

Die Förderung erfolgt als Zuschuss. Möglich sind Lohnkostenzuschüsse von bis zu 100 % des Bruttolohns, Einstellungsprämien bis zu 7.000 € und Ausbildungsprämien bis zu 4.000 €; zusätzlich sind Budgetleistungen je nach individuellem Bedarf sowie Berufsbegleitung und Jobcoaching vorgesehen. Die Förderung ist in allgemeine Budgetleistungen und besondere Budgetleistungen gegliedert.

Welche Fristen müssen berücksichtigt werden?

Im Ausgangsmaterial sind keine konkreten Abgabefristen oder festen Antragstermine erkennbar. Erkennbar ist nur eine Geltungsdauer des Programms bis zum 31.12.2027.

Welche Ausschlusskriterien für die Förderung gibt es?

Eine Förderung ist nur für sozialversicherungspflichtige Arbeits- und Ausbildungsverhältnisse möglich. Das Arbeitsverhältnis muss für mindestens 12 Monate abgeschlossen werden, und das gezahlte Entgelt muss dem Mindestlohngesetz entsprechen. Budgetleistungen für schwerbehinderte Menschen setzen einen Wohnsitz im Zuständigkeitsbereich des Landschaftsverbands Rheinland voraus. Außerdem ist neben einem Lohnkostenzuschuss als Budgetleistung nach Teil I eine Einstellungs- oder Ausbildungsprämie ausgeschlossen.

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.

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