Zuschuss

Beratung zur freiwilligen Rückkehr

Wenn Sie Geflüchtete zu einer Rückkehr in ihre Heimat oder zur Weiterwanderung in ein anderes Land beraten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Stand 12.04.2026 Kalender-Erinnerung verfügbar  Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: Förderdatenbank Bund, Länder und EU Förderregion: Niedersachsen

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Beschreibung der Förderung

Kurz erklärt

Das Land Niedersachsen fördert Beratungsprojekte zur freiwilligen Rückkehr von Geflüchteten. Die Förderung gibt es als Zuschuss. Unterstützt werden Beratungen, die Menschen bei der Rückkehr in ihr Herkunftsland oder bei der Weiterwanderung in ein anderes Land helfen.

Gefördert werden nur bestimmte Beratungsinhalte. Dazu gehören zum Beispiel Informationen über die Lage im Herkunftsland, Hinweise zur aufenthaltsrechtlichen Situation und Hilfe bei der Planung der Rückkehr. Auch Dolmetsch- und Übersetzungsleistungen sowie die Vermittlung von Kontakten können dazugehören.

Der Antrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden. Die Förderung kann bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben betragen, in Ausnahmefällen auch bis zu 100 Prozent.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für gemeinnützige Organisationen, Vereine und andere gemeinnützige Einrichtungen, die Rückkehrberatung anbieten. Sie richtet sich an Projekte in Niedersachsen. Besonders passend ist sie für Träger, die Menschen mit Rückkehrwunsch oder ohne sichere Bleibeperspektive beraten.

Kerndaten

  • Bewerbungsfrist
    • bis zum 30.09. des Vorjahres
  • Ansprechpunkt
    • Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport, Referat 63
  • mögliche Kriterien für eine Förderung
    • gemeinnützige juristische Personen des Privatrechts
    • Beratung zur freiwilligen Rückkehr oder Weiterwanderung
    • Durchführung der Rückkehrberatung in Niedersachsen
    • Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt und oder Wohnsitz in Niedersachsen
    • Beratungskonzept mit fachlicher und administrativer Eignung
    • Einhaltung der Leitlinien für eine bundesweite Rückkehrberatung
    • qualifiziertes und regelmäßig weitergebildetes Personal
  • mögliche Ausschlusskriterien
    • keine Durchführung der Beratung in Niedersachsen
    • kein vor Beginn des Vorhabens gestellter Antrag
  • Anbieter der Förderung
    • Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
  • Thema der Förderung
    • Beratung zur freiwilligen Rückkehr

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.

foerderkalender.de ist nicht Anbieter dieser Fördermaßnahme.

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