Zuschuss

Rückkehr und Weiterwanderung von ausländischen Flüchtlingen

Wenn Sie als geflüchtete Person freiwillig aus Niedersachsen in Ihre Heimat zurückkehren oder in ein anderes Land weiterwandern wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Stand 12.04.2026 Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: Förderdatenbank Bund, Länder und EU

Beschreibung der Förderung

Kurz erklärt

Die Förderung unterstützt geflüchtete Menschen, die freiwillig aus Niedersachsen in ihr Herkunftsland zurückkehren oder in ein anderes aufnahmebereites Land weiterwandern wollen. Es gibt dafür einen Zuschuss für Reise- und Transportkosten, Reisebeihilfe, medizinisch bedingte Zusatzkosten und Starthilfen. Die Hilfe soll den Start in der neuen oder alten Heimat erleichtern und eine soziale sowie wirtschaftliche Wiedereingliederung unterstützen.

Die Förderung kann auch für bestimmte weitere Ausreisen aus Deutschland gelten, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Sie wird als Zuschuss gewährt und richtet sich nach der Art des Vorhabens und dem Herkunftsland. Anträge werden über zuständige Behörden, Wohlfahrtsverbände oder Fachberatungsstellen gestellt.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für geflüchtete Menschen und andere ausreisepflichtige oder schutzberechtigte Personen, die freiwillig zurückkehren oder weiterwandern möchten. Sie kann helfen, wenn für die Reise und den Neustart nicht genug eigene Mittel vorhanden sind. Auch für Personen in besonderen Rückkehrsituationen kann sie passend sein.

Kerndaten

  • Bewerbungsfrist
    • Keine Angabe
  • Ansprechpunkt
    • Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
  • mögliche Kriterien für eine Förderung
    • Freiwillige Rückkehr aus Niedersachsen in das Herkunftsland oder Weiterwanderung in ein aufnahmebereites Drittland
    • Keine ausreichenden eigenen Mittel für die Kosten der Rückkehr oder Weiterwanderung
    • Erklärung, innerhalb von normalerweise 3 Monaten dauerhaft auszureisen
    • Erstmalige Hilfe nach den Rückkehrförderprogrammen
    • Verpflichtung zur Erstattung, wenn die Ausreise nicht erfolgt oder eine nicht nur vorübergehende Wiedereinreise nach Deutschland stattfindet
  • mögliche Ausschlusskriterien
    • Keine ausreichenden Angaben
  • Anbieter der Förderung
    • Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
  • Thema der Förderung
    • Rückkehr und Weiterwanderung von ausländischen Flüchtlingen

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

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