Zuschuss

FFF-Förderung: Stoffentwicklung

Für abendfüllende Kinofilme und international vermarktbare Serien fördert der FFF Bayern die Entwicklung des Drehbuchs (Spiefilm), der Drehvorlage (Dokumentarfilm) bzw. im Fall einer Serie des Drehbuchs für die erste Episode sowie der Outlines für weitere Episoden.

Stand 01.07.2026 Nächste Abgabefrist 17.03.2027   Quelle: FFF - FilmFernsehFonds Bayern Förderregion: Bayern

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Beschreibung der Förderung

Kurz erklärt

Der FFF Bayern fördert die Entwicklung von Stoffen für Filme und Serien. Gemeint ist die Arbeit am Drehbuch für einen Spielfilm oder für die erste Folge einer Serie. Bei Dokumentarfilmen kann auch die Drehvorlage gefördert werden. Für Serien gehören außerdem Outlines für weitere Episoden dazu.

Die Förderung ist ein Zuschuss. Es gibt feste Regelfördersätze: Für fiktionale Kinofilme und Serien sind es 30.000 Euro, für dokumentarische Kinofilme mit Recherche 20.000 Euro. Anträge können zu den Vergabesitzungen des Jahres eingereicht werden. Vor der Antragstellung soll man zuerst Kontakt mit der zuständigen Förderreferentin aufnehmen.

Für den Antrag müssen je nach Projekt verschiedene Unterlagen eingereicht werden. Dazu gehören zum Beispiel ein Treatment, ein Serienkonzept, ein Exposé oder eine filmische Dialogszene. Die Förderung der Stoffentwicklung bedeutet nicht automatisch, dass später auch das Filmvorhaben selbst gefördert wird.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für Autorinnen und Produzentinnen, die einen Film oder eine Serie entwickeln wollen. Sie passt besonders zu Projekten, die für das Kino oder für eine internationale Auswertung gedacht sind. Auch dokumentarische Vorhaben können unterstützt werden. Wichtig ist, dass die Antragstellenden die nötigen Rechte am Stoff haben oder selbst entwickelt haben.

Kerndaten

  • Bewerbungsfrist
    • 17.03.2027
  • Ansprechpunkt
    • FFF - FilmFernsehFonds Bayern
  • mögliche Kriterien für eine Förderung
    • Der Stoff ist für einen abendfüllenden Kinofilm oder eine international vermarktbare Serie gedacht.
    • Antragstellende sind Autorinnen oder Produzentinnen mit den nötigen Verfilmungs- und Auswertungsrechten.
    • Bei Produzent*innen muss ein Sitz, eine Niederlassung oder eine Betriebsstätte in Bayern vorhanden sein.
  • mögliche Ausschlusskriterien
    • Wenn die nötigen Verfilmungs- und Auswertungsrechte nicht vorliegen.
    • Wenn die Antragstellenden die formalen Voraussetzungen nicht erfüllen.
  • Anbieter der Förderung
    • FFF - FilmFernsehFonds Bayern
  • Thema der Förderung
    • Entwicklung von Drehbüchern, Drehvorlagen und Serienkonzepten für Film und Fernsehen

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.

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