Beschreibung der Förderung
Welchen Zweck soll die Förderung erfüllen
Die Förderung soll die Kinofilmproduktion in Deutschland stärken. Sie unterstützt Filmprojekte, die ganz oder teilweise in Deutschland hergestellt werden, und schafft finanzielle Anreize für nationale und internationale Produktionen.
Für wen ist die Förderung sinnvoll?
Die Förderung ist für Produzent*innen von nationalen und internationalen Koproduktionen sowie für Produktionsdienstleister sinnvoll. Sie richtet sich an Projekte, deren Filmherstellung ganz oder teilweise in Deutschland stattfindet.
Wie funktioniert die Förderung?
Die Förderung erfolgt als Zuschuss. Gefördert werden beim Deutschen Filmförderfonds anerkennungsfähige deutsche Herstellungskosten, wobei der Zuschuss für beide Förderlinien 30 Prozent dieser Kosten beträgt.
Welche Fristen müssen berücksichtigt werden?
Für die Förderung gibt es keine festen Antragsfristen, Anträge können laufend eingereicht werden. Der Antrag muss spätestens 6 Wochen vor Drehbeginn vorliegen. Vor der Antragstellung ist ein Beratungsgespräch erforderlich.
Welche Ausschlusskriterien für die Förderung gibt es?
Ein Fördergesuch ist nicht möglich, wenn der Antrag nicht vollständig eingereicht wird. Projekte profitieren nicht von dem erhöhten Zuschuss, wenn die Bewilligung nicht ab dem 1. Februar 2025 erfolgt oder wenn die Dreharbeiten vor dem 1. Februar 2025 beginnen. Eine Antragstellung ist außerdem nicht möglich, wenn das verfügbare Antragsvolumen ausgeschöpft ist.
Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.
foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.
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