Zuschuss

Gründungs- und Mittelstandsförderung (GuM) – Zuschuss zu Digitalisierungsmaßnahmen (DIGI-Zuschuss)

Wenn Sie als kleines und mittleres Unternehmen Modernisierungs-, Anwendungs- und Innovationsprojekte im Bereich der Digitalisierung umsetzen möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Stand 10.04.2026 Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: Förderdatenbank Bund, Länder und EU

Beschreibung der Förderung

Kurz erklärt

Das Land Hessen unterstützt kleine und mittlere Unternehmen bei der Digitalisierung. Gefördert werden Modernisierungs-, Anwendungs- und Innovationsprojekte, zum Beispiel die Einführung neuer digitaler Systeme der Informations- und Kommunikationstechnik. Auch Maßnahmen zur Verbesserung der IT-Sicherheit können gefördert werden. Die Förderung gibt es als Zuschuss.

Der Zuschuss kann für Ausgaben bei externen Anbietern genutzt werden. Dazu zählen auch Hard- und Software, wenn sie für die Umsetzung der Maßnahme nötig sind. Die Förderung beträgt bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die zuwendungsfähigen Ausgaben müssen mindestens 4.000 Euro betragen.

Die Bewerbung ist zu festen Stichtagen möglich. Der Antrag wird über ein Antragsportal bei der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen gestellt. Wenn die Fördermittel aufgebraucht sind, wird das Bewerbungsportal geschlossen.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für kleine und mittlere Unternehmen sowie für Angehörige der Freien Berufe mit Betriebsstätte in Hessen. Sie passt besonders für Vorhaben, die einen klaren Digitalisierungsfortschritt bringen. Auch Unternehmen, die ihre IT-Sicherheit verbessern wollen, können davon profitieren.

Kerndaten

  • Bewerbungsfrist
    • zu festgelegten Stichtagen
    • das Bewerbungsportal wird geschlossen, wenn die Fördermittel ausgeschöpft sind
  • Ansprechpunkt
    • Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank)
  • mögliche Kriterien für eine Förderung
    • kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition der Europäischen Union
    • Angehörige der Freien Berufe mit Betriebsstätte in Hessen
    • Vorhaben sollen einen Digitalisierungsfortschritt erwarten lassen
    • Bereiche: Produktion und Verfahren, Produkte, Prozesse und Dienstleistungen oder Strategie und Organisation
    • Ausgaben müssen mindestens 4.000 Euro betragen
  • mögliche Ausschlusskriterien
    • Ausgaben für die Beschaffung von Kapital, insbesondere Zinsen
    • erstattungsfähige Umsatzsteuer
  • Anbieter der Förderung
    • Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum
  • Thema der Förderung
    • Digitalisierung
    • Informations- und Kommunikationstechnik
    • IT-Sicherheit

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

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