Beschreibung der Förderung
Welchen Zweck soll die Förderung erfüllen
Die Förderung soll kleinen und mittleren Unternehmen helfen, die Fähigkeiten ihrer Beschäftigten weiterzuentwickeln. Im Mittelpunkt stehen Schulungen zu technologischer Innovation sowie zum grünen und digitalen Wandel. So sollen Unternehmen besser auf neue Anforderungen und Chancen reagieren können.
Für wen ist die Förderung sinnvoll?
Die Förderung ist für Mikrounternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen sinnvoll, die in Basilikata, Kalabrien, Kampanien, Molise, Apulien, Sardinien oder Sizilien ansässig sind. Sie richtet sich an Unternehmen, die ihre Beschäftigten in wichtigen Zukunftsthemen weiterbilden möchten. Besonders relevant ist sie auch für Unternehmen aus den Bereichen Automotive sowie Mode, Textil und Möbel.
Wie funktioniert die Förderung?
Die Förderung erfolgt als Zuschuss in Form eines direkten Beitrags zu den Ausgaben. Gefördert werden Weiterbildungsvorhaben für Beschäftigte, wenn die förderfähigen Kosten pro Unternehmen mindestens 10.000 Euro und höchstens 60.000 Euro betragen. Der Zuschuss beträgt grundsätzlich 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben; bei überregionalen Gemeinschaftsprojekten kann er für Mikro- und kleine Unternehmen um 20 Prozentpunkte und für mittlere Unternehmen um 10 Prozentpunkte erhöht werden.
Welche Fristen müssen berücksichtigt werden?
Für das zweite Antragsfenster können Anträge vom 10. September 2026 ab 12:00 Uhr bis zum 21. Dezember 2026 um 12:00 Uhr eingereicht werden. Die Antragstellung ist ausschließlich über das vorgesehene Online-Verfahren möglich. Außerdem müssen die geförderten Maßnahmen innerhalb von 6 Monaten nach Bewilligung beginnen und grundsätzlich innerhalb von 12 Monaten abgeschlossen sein; eine Verlängerung um weitere 6 Monate ist möglich.
Welche Ausschlusskriterien für die Förderung gibt es?
Ein Förderantrag kommt nicht in Betracht, wenn das Unternehmen nicht ordnungsgemäß gegründet, nicht im Unternehmensregister eingetragen oder nicht aktiv ist. Ebenfalls ausgeschlossen sind Unternehmen in freiwilliger Liquidation oder in Insolvenz- beziehungsweise ähnlichen Verfahren. Nicht förderfähig sind außerdem Unternehmen ohne mindestens einen festgestellten und hinterlegten Jahresabschluss; bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften muss mindestens eine Steuererklärung vorliegen. Ausgeschlossen sind auch Unternehmen, die unzulässige EU-Beihilfen erhalten und nicht zurückgezahlt haben, Rückforderungen aus früheren Förderungen des Ministeriums nicht erfüllt haben, in ausgeschlossenen Wirtschaftssektoren tätig sind oder die Vorgaben zur Versicherung gegen Katastrophenrisiken nicht einhalten. Nicht förderfähig sind zudem Vorhaben, deren Schulungen nicht in den genannten Regionen stattfinden, deren Kosten unter 10.000 Euro oder über 60.000 Euro liegen, deren Leistungen nicht von unabhängigen und qualifizierten Anbietern erbracht werden oder bei denen der Vertrag schon vor dem Förderantrag abgeschlossen wurde.
Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.
foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.
foerderkalender.de ist nicht Anbieter dieser Fördermaßnahme.