Zuschuss, Beratung

BAB Bremen: Digitalisierung und Arbeit 4.0

Die Förderung soll kleine und mittelständische Unternehmen in Bremen unterstützen, indem sie Zuschüsse für externe Beratungsleistungen zur Digitalisierung und Arbeit 4.0 bereitstellt.

Stand 07.07.2026 Kalender-Erinnerung verfügbar  Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: www.bab-bremen.de Förderregion: Bremen

Nächste Schritte

Nichts verpassen - ohne Registrierung möglich

Merken, teilen oder Ergänzungen senden.

Kommentar senden Hinweise oder Ergänzungen mitteilen

Beschreibung der Förderung

Welchen Zweck soll die Förderung erfüllen

Die Förderung soll kleine und mittelständische Unternehmen in Bremen unterstützen, indem sie Zuschüsse für externe Beratungsleistungen zur Digitalisierung und Arbeit 4.0 bereitstellt. Ziel ist es, den Unternehmen zu helfen, die Herausforderungen der Digitalisierung zu bewältigen und innovative Lösungen zu entwickeln. Dies umfasst Themen wie IT-Sicherheit, Cloud-Services und die Entwicklung neuer digitaler Geschäftsmodelle.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung richtet sich an kleine und mittelständische Unternehmen mit Sitz im Land Bremen. Sie ist sinnvoll für Unternehmen, die Unterstützung bei der Digitalisierung benötigen und externe Expertise in Anspruch nehmen möchten, um ihre Prozesse zu optimieren und neue Technologien zu implementieren.

Wie funktioniert die Förderung?

Die Förderung erfolgt in Form von Zuschüssen, die bis zu 50% der externen Beratungskosten abdecken, maximal jedoch 5.000 Euro pro Projekt. Gefördert werden Beratungsleistungen, die sich mit der Entwicklung und Einführung von Digitalisierungsstrategien und Prototypen befassen. Unternehmen können aus einer Liste von Digitalisierungs-Experten wählen oder auf Antrag auch andere Berater einbeziehen.

Welche Fristen müssen berücksichtigt werden?

Der Antrag auf Förderung muss vor Beginn des Vorhabens bei der Bremer Aufbau-Bank GmbH oder der BIS Bremerhavener Gesellschaft für Investitionsförderung und Stadtentwicklung GmbH eingereicht werden. Es gibt keine spezifischen Fristen für die Einreichung, jedoch ist eine rechtzeitige Antragstellung vor Projektbeginn erforderlich.

Welche Ausschlusskriterien für die Förderung gibt es?

Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Anträge können abgelehnt werden, wenn die geforderten Kriterien nicht erfüllt sind oder wenn die Beratungsleistungen nicht im Rahmen der geförderten Themen liegen.

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.

foerderkalender.de ist nicht Anbieter dieser Fördermaßnahme.

Sie möchten uns etwas mitteilen?

Ihnen ist etwas auf der Seite aufgefallen, das Sie uns mitteilen möchten? Oder haben Sie zusätzliche Informationen? Oder Du möchtest einen Kommentar abgeben?

Mit Absenden dieses Formulars willige ich ein, dass meine Daten zum Zwecke der Veröffentlichung und Verwaltung meines Kommentars verarbeitet werden. Weitere Informationen in der Datenschutzerklärung. Es besteht keine Garantie der Veröffentlichung Ihrer Mitteilung.