Zuschuss

Digitalbonus Thüringen

Wenn Sie in die Digitalisierung Ihres kleinen oder mittleren Unternehmens ( KMU ) oder in die Verbesserung der IT -Sicherheit in Ihrem Betrieb investieren, können Sie einen Zuschuss erhalten.

Stand 10.04.2026 Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: Förderdatenbank Bund, Länder und EU

Beschreibung der Förderung

Kurz erklärt

Der Digitalbonus Thüringen unterstützt kleine und mittlere Unternehmen in Thüringen bei der Digitalisierung. Gefördert werden Vorhaben, die Betriebsprozesse, Produkte oder Dienstleistungen digitaler und automatisierter machen. Auch Projekte zur Verbesserung von Datenverarbeitung, Datenverwaltung, Datensicherheit und Cybersicherheit können unterstützt werden. Zusätzlich können Schulungen für Beschäftigte gefördert werden, wenn sie direkt mit dem Digitalisierungsprojekt zusammenhängen.

Die Förderung wird als Zuschuss gezahlt. Der Zuschuss kann bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben betragen. Maximal sind 15.000 Euro möglich. Die Ausgaben müssen mindestens 5.000 Euro betragen und dürfen 150.000 Euro nicht übersteigen. Der Antrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für kleine und mittlere Unternehmen, die ihre digitale Entwicklung voranbringen wollen. Besonders passend ist sie für Betriebe, die ihre Abläufe, Produkte oder Dienstleistungen modernisieren möchten. Auch Unternehmen, die ihre IT-Sicherheit verbessern wollen, können profitieren. Das Vorhaben muss in Thüringen umgesetzt werden.

Kerndaten

  • Bewerbungsfrist
    • vor Beginn des Vorhabens
  • Ansprechpunkt
    • Thüringer Aufbaubank
  • mögliche Kriterien für eine Förderung
    • kleines oder mittleres Unternehmen
    • Vorhaben führt zu einem deutlichen Digitalisierungsfortschritt oder zu einer wesentlichen Verbesserung der Informationssicherheit
    • Vorhaben wird in Thüringen durchgeführt
    • Konzept zum Vorhaben wird mit dem Antrag eingereicht
    • Gesamtfinanzierung ist gesichert
    • Unternehmenstätigkeit ist auf eine tragfähige Vollexistenz ausgerichtet und lässt nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg erwarten
  • mögliche Ausschlusskriterien
    • Vorhaben beginnt vor Antragseingang
    • zuwendungsfähige Ausgaben unter 5.000 Euro
    • zuwendungsfähige Ausgaben über 150.000 Euro
  • Anbieter der Förderung
    • Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft
  • Thema der Förderung
    • Digitalisierung
    • IT-Sicherheit

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

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