Beschreibung der Förderung
Kurz erklärt
Das Land Oberösterreich unterstützt den Ausbau von ultraschnellem Glasfaser-Internet für Betriebe. Gefördert werden einmalige Kosten für die Errichtung und Herstellung von Anschlüssen auf FTTH-Basis. Die Förderung ist ein Zuschuss und kann bis zu 50 Prozent der Kosten abdecken. Pro Standort sind höchstens 2.000 Euro möglich. Die Einreichung erfolgt über das Wirtschaftsportal Oberösterreich.
Die Förderung gilt für Standorte in Oberösterreich. Unterstützt werden nur bestimmte Kosten, die direkt mit dem Anschluss an das Glasfaser-Internet zusammenhängen. Es geht dabei um den Anschluss vom nächstgelegenen Netzpunkt bis zur Endkundenübergabeschnittstelle. Die Förderung ist zeitlich befristet.
Für wen ist die Förderung sinnvoll?
Die Förderung ist sinnvoll für kleine und mittlere Unternehmen, die in Oberösterreich einen Unternehmens- oder Filialstandort betreiben. Auch freie Berufe können profitieren, wenn sie die Voraussetzungen erfüllen. Besonders passend ist sie für Betriebe, die schnelles Glasfaser-Internet neu anschließen lassen möchten. Sie kann helfen, die Kosten für den Ausbau zu senken.
Kerndaten
- Bewerbungsfrist
- 01.01.2025 bis 31.12.2026
- Ansprechpunkt
- Wirtschaftsportal Oberösterreich
- mögliche Kriterien für eine Förderung
- Klein- oder mittelständische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft
- Mitglied der Wirtschaftskammer Oberösterreich
- Unternehmensstandort oder Filialstandort in Oberösterreich
- Auch Angehörige bestimmter freier Berufe können gefördert werden
- mögliche Ausschlusskriterien
- Keine gesicherten Angaben vorhanden
- Anbieter der Förderung
- Land Oberösterreich
- Thema der Förderung
- Digitalisierung
- Betriebsanlagen
Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.
foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.
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