Beschreibung der Förderung
Welchen Zweck soll die Förderung erfüllen
Mit dem Betriebsübernahme-Zuschuss der Wirtschaftskammer Wien soll die Übernahme und Weiterführung eines Betriebes in Wien unterstützt werden. Die Förderung ist ein nicht zurückzuzahlender Zuschuss. Ziel ist es, entgeltliche Betriebsübernahmen zu erleichtern.
Für wen ist die Förderung sinnvoll?
Die Förderung ist für aktive Mitglieder der Wirtschaftskammer Wien und für Übernehmer:innen von WKW-Mitgliedsbetrieben gedacht. Sinnvoll ist sie für Personen, die einen Betrieb in Wien übernehmen und dort in derselben oder einer nah verwandten Branche weiterführen wollen. Besonders passend ist sie, wenn der Standort, der Firmenname, der Kundenstock oder bestehende Geschäftsbeziehungen erhalten bleiben.
Wie funktioniert die Förderung?
Es gibt einen Zuschuss von maximal 10.000 Euro pro Übernahme. Die Förderquote beträgt 8 % der errechneten Bemessungsgrundlage. Wenn der Kaufpreis in Raten bezahlt wird, wird der Zuschuss in zwei gleich großen Teilbeträgen ausbezahlt; sonst erfolgt die Auszahlung meist zeitnah nach der Zusage.
Welche Fristen müssen berücksichtigt werden?
Der Übernahmestichtag darf zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht länger als 6 Monate in der Vergangenheit liegen. Entscheidend ist das Eingangsdatum des Förderantrages bei der Wirtschaftskammer Wien. Außerdem darf das übernommene Unternehmen zwischen Schließung und Wiedereröffnung nicht länger als 6 Monate geschlossen gewesen sein, außer bei plausibel begründeten Saisonbetrieben. Für die langfristige Weiterführung ist eine Planung von mindestens 36 Monaten nach Auszahlung des Zuschusses vorgesehen.
Welche Ausschlusskriterien für die Förderung gibt es?
Nicht gefördert werden Anträge, wenn gegen den Antragsteller oder bei Gesellschaften gegen eine geschäftsführende Person ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet wurde oder mangels Vermögens nicht eröffnet werden konnte. Ebenfalls ausgeschlossen sind Fälle, in denen ein früherer Zuschuss aus dieser Förderaktion trotz Rückforderung nicht vollständig oder nicht fristgerecht zurückgezahlt wurde. Eine Förderung gibt es auch nicht, wenn ein Antrag zur selben Übernahme schon wegen unzureichender Unterlagen abgelehnt oder zurückgezogen wurde, wenn die Richtlinienkriterien nicht erfüllt sind oder wenn nur einzelne bewegliche Anlagegüter ohne Weiterführung des Standortes verkauft werden. Weitere Ausschlussgründe sind: mehr als ein geringfügiger Geschäftsanteil vor der Übernahme, keine Mehrheit nach der Übernahme, keine geplante Weiterführung für mindestens 36 Monate oder der Verlust der Mitgliedschaft der Wirtschaftskammer Wien nach der Übernahme bei Übernahme durch ein nicht in Wien ansässiges Unternehmen.
Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.
foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.
foerderkalender.de ist nicht Anbieter dieser Fördermaßnahme.