Beschreibung der Förderung
Kurz erklärt
Die Förderung unterstützt betriebswirtschaftliche Beratungen durch Unternehmensberater. Sie hilft bei der Vorbereitung und Umsetzung einer Unternehmensübergabe. Gefördert werden mehrere Beratungsbausteine, zum Beispiel ein Nachfolgecheck, eine Unternehmensbewertung und die Erstellung eines Übergabekonzeptes. Auch die Begleitung der Übergabe und Mediation können gefördert werden. Die Förderung läuft bis zum 31.12.2027. Der Antrag muss vor der Beratung eingereicht werden.
Für wen ist die Förderung sinnvoll?
Die Förderung ist sinnvoll für Personen, die kurz vor einer Unternehmensübergabe stehen. Sie passt auch für bestimmte Übernehmer, die ein Unternehmen übernehmen und dabei betriebswirtschaftliche Unterstützung brauchen. Besonders geeignet ist sie für Übernehmer, die nicht mehr unter die Jungunternehmerrichtlinien des Landes Vorarlberg fallen. Auch bei Übergaben von Gesellschaften kann sie sinnvoll sein, wenn der Übernehmer danach mindestens 75 % der Anteile hält.
Kerndaten
- Bewerbungsfrist
- bis 31.12.2027
- Ansprechpunkt
- Gründerservice der Wirtschaftskammer Vorarlberg
- mögliche Kriterien für eine Förderung
- Personen, die unmittelbar vor der Unternehmensübergabe stehen
- Betriebsübernehmer, die nicht mehr unter die Jungunternehmerrichtlinien des Landes Vorarlberg fallen
- bei Gesellschaften, wenn nach erfolgter Übergabe mindestens 75 % der Unternehmensanteile vom Übernehmer gehalten werden
- an Übernehmer, die vor Übernahme nicht mehr als 25 % der Unternehmensanteile gehalten haben
- an Übernehmer, die in einer Branche tätig werden, in der sie bis dato noch nicht tätig waren
- mögliche Ausschlusskriterien
- Antrag erst nach Inanspruchnahme der Beratung
- Anbieter der Förderung
- WKO - Wirtschaftskammer Österreich
- Thema der Förderung
- Nachfolge
- Übergabe
- Unternehmensbewertung
Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.
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