Beschreibung der Förderung
Kurz erklärt
Die Förderung unterstützt Wiener Ausbildungsbetriebe bei der Neuaufnahme und Ausbildung von Lehrlingen in klimarelevanten Lehrberufen. Gefördert werden Kosten für das Lehrlingseinkommen im ersten Jahr der Lehrzeit im Betrieb. Die Förderung wird als pauschalierter Kostenersatz ausgezahlt und die Basisförderung des Bundes wird dabei angerechnet.
Für weibliche Lehrlinge kann zusätzlich ein Bonus von 1.000 Euro gewährt werden. Die Förderung gilt bis auf Widerruf. Sie richtet sich an Betriebe in Wien und soll die Ausbildung in Berufen mit Bezug zum Klimaschutz stärken.
Für wen ist die Förderung sinnvoll?
Sinnvoll ist die Förderung für Wiener Lehrbetriebe mit Sitz oder Betriebsstätte in Wien. Besonders interessant ist sie für Betriebe, die Lehrlinge unter 18 Jahren mit Wohnort Wien neu aufnehmen und ausbilden. Auch Betriebe, die klimarelevante Berufe anbieten, können davon profitieren. Zusätzlich kann sie für Betriebe mit weiblichen Lehrlingen attraktiv sein.
Kerndaten
- Bewerbungsfrist
- Bis auf Widerruf
- Ansprechpunkt
- waff Wiener Arbeitnehmer:innen Förderungsfonds
- Lassallestraße 1, 1020 Wien
- mögliche Kriterien für eine Förderung
- Wiener Ausbildungsbetrieb mit Sitz oder Betriebsstätte in Wien
- Neuaufnahme und Ausbildung von Lehrlingen unter 18 Jahren mit Wohnort Wien
- Ausbildung in klimarelevanten Lehrberufen
- mögliche Ausschlusskriterien
- Gebietskörperschaften
- Ausbildungsbetriebe des Bundes
- politische Parteien
- selbständige Ausbildungseinrichtungen gemäß § 29, 30 und 30 b BAG
- Anbieter der Förderung
- waff Wiener Arbeitnehmer:innen Förderungsfonds
- Thema der Förderung
- CSR & Nachhaltigkeit | Lehrlinge
Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.
foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.
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