Beschreibung der Förderung
Kurz erklärt
Das Tourismusinfrastrukturprogramm unterstützt Kommunen in Baden-Württemberg bei baulichen Investitionen und anderen investiven Vorhaben. Gefördert werden Vorhaben, die die Tourismusinfrastruktur modernisieren, sanieren oder neu aufbauen. Ziel ist ein zukunftsfähiges und marktorientiertes touristisches Angebot. Die Förderung gibt es als Zuschuss.
Gefördert werden zum Beispiel Tourist-Informationszentren, Rad- und Wanderwege, Strand- und Badestelleneinrichtungen, Kurparks, Hallen- und Freibäder in prädikatisierten Gemeinden, Museumsbahnen sowie Camping-, Zelt- und Wohnmobilstellplätze. Auch andere Einrichtungen können gefördert werden, wenn sie für die touristische Entwicklung der Kommune wichtig sind. Die zuwendungsfähigen Kosten müssen über 50.000 Euro liegen. Der Zuschuss beträgt je nach Vorhaben und Antragstellerin oder Antragsteller zwischen 20 Prozent und 65 Prozent der Kosten, maximal 2,5 Millionen Euro je Vorhaben.
Der Antrag muss mit den vorgesehenen Formularen bis spätestens 1.10. des Vorjahres für das jeweilige Förderjahr gestellt werden. Zuständig ist das jeweilige Regierungspräsidium in Baden-Württemberg. Vor der Antragstellung wird eine Beratung durch das Regierungspräsidium empfohlen.
Für wen ist die Förderung sinnvoll?
Die Förderung ist sinnvoll für Kommunen und gemeindliche Zusammenschlüsse in Baden-Württemberg, die ihre touristische Infrastruktur ausbauen oder verbessern wollen. In bestimmten Kooperationsvorhaben können auch Landkreise antragsberechtigt sein, wenn Gemeinden oder gemeindliche Zusammenschlüsse mindestens 50 Prozent beteiligen. Das Vorhaben muss überwiegend touristisch genutzt werden und in ein kommunales Gesamtkonzept passen. Es ist besonders geeignet für Orte mit touristischer Bedeutung oder Kur- und Erholungsfunktion.
Kerndaten
- Bewerbungsfrist
- bis spätestens 1.10. des Vorjahres zum jeweiligen Förderjahr
- Ansprechpunkt
- zuständiges Regierungspräsidium in Baden-Württemberg
- mögliche Kriterien für eine Förderung
- Vorhaben muss überwiegend touristisch genutzt werden oder genutzt werden sollen
- Einpassung in ein kommunales Gesamtkonzept zur touristischen Entwicklung
- Harmonisierung mit dem regionalen Umfeld
- geförderte Bauten und bauliche Anlagen müssen 20 Jahre zweckentsprechend genutzt werden
- zuwendungsfähige Kosten müssen 50.000 Euro übersteigen
- mögliche Ausschlusskriterien
- Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Betrieb oder der laufenden Unterhaltung einer Tourismusinfrastruktureinrichtung
- Marketingmaßnahmen
- Skilifte
- Stadtparks und öffentliche Gärten
- eigene Tourismusinfrastruktureinrichtungen kommunaler Körperschaften, wenn geeignete und gleichwertige Einrichtungen der gewerblichen Wirtschaft im Einzugsbereich vorhanden sind oder geschaffen werden
- Anbieter der Förderung
- Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg
- Thema der Förderung
- Ausbau, Sanierung und Modernisierung öffentlicher Tourismusinfrastruktureinrichtungen
Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.
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