Beschreibung der Förderung
Kurz erklärt
Die Förderung unterstützt die Sanierung, Modernisierung und barrierefreie Umgestaltung von kommunalen Bädern in Bayern. Ziel ist, dass diese Bäder erhalten bleiben und Kinder sowie Jugendliche dort schwimmen lernen können. Auch ein Ersatzneubau kann ausnahmsweise gefördert werden, wenn er wirtschaftlicher ist als eine Sanierung. Außerdem können Rückbaumaßnahmen und nötige Planungs- und Beratungsleistungen gefördert werden.
Gefördert werden nur bestimmte Teile eines Bades. Dazu gehören Becken, die zum Schwimmen geeignet sind und mehr als 60 cm Wassertiefe haben, sowie Umkleiden, Duschen, WC-Anlagen und Technikbereiche. Nicht gefördert werden zum Beispiel Sauna, Gastronomie, Rutschen, Sprungbecken, Planschbecken und Grunderwerb. Die Förderung wird als Zuschuss gewährt.
Ein Antrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden. Die Finanzierung muss gesichert sein, und das Bad muss für die allgemeine Nutzung bereitstehen. Die Maßnahmen werden nach Eingang der vollständigen Unterlagen bearbeitet. Es gibt keine festen Fristen.
Für wen ist die Förderung sinnvoll?
Sinnvoll ist die Förderung für Kommunen, die ein öffentliches Bad erhalten oder modernisieren möchten. Besonders wichtig ist sie, wenn dort Schulschwimmen oder Schwimmkurse stattfinden. Auch Vorhaben mit barrierefreier Umgestaltung oder mit interkommunaler Zusammenarbeit können passend sein. Nicht geeignet ist die Förderung für private Betreiber oder für Vorhaben, die schon über andere Programme förderfähig sind.
Kerndaten
- Bewerbungsfrist
- Es gibt keine festen Fristen.
- Ansprechpunkt
- Regierungen
- mögliche Kriterien für eine Förderung
- Das Bad wird für Schulschwimmen oder Schwimmkurse genutzt.
- Das Bad ist für die allgemeine Nutzung vorgesehen.
- Die regelmäßige Nutzung für Schwimmunterricht ist nachgewiesen.
- Die Finanzierung der Maßnahme ist gesichert.
- Der Baubeginn hat noch nicht begonnen.
- Die Maßnahme ist nicht über andere Programme förderfähig.
- mögliche Ausschlusskriterien
- Sauna
- Gastronomie
- Rutschenanlagen
- Sprungbecken und Sprungtürme
- Planschbecken
- Grunderwerb
- Bereits begonnene Maßnahmen
- Vorhaben, die nach anderen genannten Förderprogrammen förderfähig sind
- Anbieter der Förderung
- Regierungen
- Thema der Förderung
- Schwimmbadsanierung
Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.
foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.
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