Beschreibung der Förderung
Kurz erklärt
Die Förderung unterstützt Vorhaben, die die Dörfer und Kommunen im ländlichen Raum in Hessen weiterentwickeln. Es gibt dafür die Programme „Dorfmoderation“ und „Dorfentwicklung“. Gefördert werden zum Beispiel Konzepte, Beratung, Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern, Infrastruktur, Umbau, Sanierung und Rückbau. Auch der Wettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft“ kann gefördert werden. Die Förderung wird als Zuschuss gegeben.
Für das Programm „Dorfmoderation“ geht es vor allem um Moderation, Beratung und Konzepte für Veränderungsprozesse in Kommunen. Für das Programm „Dorfentwicklung“ gibt es mehrere Förderbereiche, etwa für Gebäude, Grünflächen, Ortsbild und Innenentwicklung. Die Förderung ist an bestimmte Voraussetzungen gebunden. In der Regel muss das Vorhaben in Hessen und im ländlichen Raum liegen. Der Antrag wird mit den nötigen Unterlagen bei der zuständigen Stelle eingereicht.
Für wen ist die Förderung sinnvoll?
Die Förderung ist sinnvoll für Kommunen im ländlichen Raum, die ihre Orte zukunftsfähig entwickeln wollen. Je nach Programm können auch andere öffentliche, nicht kommunale oder private Träger gefördert werden. Sie passt besonders gut, wenn ein Dorf oder eine Kommune ein Entwicklungskonzept, bauliche Maßnahmen oder Beteiligungsprozesse umsetzen möchte. Für das Programm „Dorfentwicklung“ müssen Kommunen bestimmte Voraussetzungen erfüllen und als Förderschwerpunkt anerkannt sein.
Kerndaten
- Bewerbungsfrist
- Für das Programm „Dorfentwicklung“ soll das kommunale Entwicklungskonzept normalerweise bis zum 1. Februar eines Jahres eingereicht werden.
- Ansprechpunkt
- zuständiger Landrat
- Kreisnavigator
- mögliche Kriterien für eine Förderung
- Vorhaben in der Gebietskulisse „Ländlicher Raum 2023 bis 2027“
- Umsetzung in Hessen
- für „Dorfentwicklung“: Anerkennung als Förderschwerpunkt
- für Kommunen: kommunales Entwicklungskonzept
- je nach Vorhaben können auch öffentliche, nicht kommunale und private Träger antragsberechtigt sein
- mögliche Ausschlusskriterien
- Vorhaben außerhalb der Gebietskulisse „Ländlicher Raum 2023 bis 2027“
- für „Dorfentwicklung“: keine Anerkennung als Förderschwerpunkt
- Orte mit mehr als 10.000 Einwohnerinnen und Einwohnern
- Gebiete, die der Städtebauförderung zugeordnet sind
- Anbieter der Förderung
- Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat
- Thema der Förderung
- Dorfentwicklung
- Dorfmoderation
Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.
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