Beschreibung der Förderung
Kurz erklärt
Die Förderung unterstützt die städtebauliche Erneuerung in Bayern. Ziel ist es, Stadt- und Ortsteile zu erhalten, zu erneuern und weiterzuentwickeln. Es geht dabei um Maßnahmen in Innenstädten, Ortszentren und anderen Erneuerungsgebieten. Gefördert werden zum Beispiel vorbereitende Untersuchungen, städtebauliche Konzepte, Grundstücksfreilegungen, Erschließungsanlagen, Modernisierung und Instandsetzung. Auch bestimmte Neubauten, Gemeinbedarfseinrichtungen, kommunale Programme und Kosten für Sanierungsträger können gefördert werden.
Die Förderung wird als Zuschuss gewährt. In der Regel stellt die Gemeinde den Antrag und trägt auch einen Eigenanteil. Die Mittel können unter bestimmten Bedingungen an Dritte weitergegeben werden. Mit der Maßnahme darf erst begonnen werden, wenn die Förderung bewilligt wurde oder eine Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn vorliegt.
Es gibt keine festen Fristen. Das Antrags- und Bewilligungsverfahren ist kostenfrei. Ein Rechtsanspruch auf die Förderung besteht nicht.
Für wen ist die Förderung sinnvoll?
Sinnvoll ist die Förderung vor allem für Gemeinden, die ihre Stadt- oder Ortsteile erneuern wollen. Auch private Eigentümerinnen und Eigentümer, Unternehmen oder andere Maßnahmenträger können profitieren, wenn die Gemeinde die Mittel weitergibt. Besonders geeignet ist die Förderung für Vorhaben in Erneuerungsgebieten, die zu den Zielen der Gemeinde passen. Auch für Maßnahmen mit sozialem, städtebaulichem oder funktionalem Nutzen kann sie hilfreich sein.
Kerndaten
- Bewerbungsfrist
- Keine festen Fristen
- Ansprechpunkt
- Regierungen
- mögliche Kriterien für eine Förderung
- Die Maßnahme muss den Fördervoraussetzungen der Städtebauförderungsrichtlinien entsprechen.
- Die Gemeinde muss sich mit einem Eigenanteil beteiligen.
- Die Maßnahme darf noch nicht begonnen haben.
- Das Vorhaben muss zu den Zielen der städtebaulichen Erneuerung passen.
- mögliche Ausschlusskriterien
- Beginn der Maßnahme vor der Antragstellung
- Personal- und Sachkosten der Gemeinde
- Kosten, die durch andere Stellen oder Einnahmen gedeckt werden können
- Kosten für Unterhalt, Betrieb und allgemeine Ausstattung
- Kosten für die Beseitigung von Bodenkontaminationen oder Grundwasserverunreinigungen
- Abbruch von Baudenkmälern
- Städtebauliche Einzelvorhaben mit Gesamtkosten unter 100.000 Euro
- Planungen und Untersuchungen unter 25.000 Euro, außer in begründeten Ausnahmefällen
- Anbieter der Förderung
- Freistaat Bayern
- Bund
- Europäische Union
- Thema der Förderung
- Städtebau
- Städtebauliche Erneuerung
Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.
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