Zuschuss

Förderrichtlinie Kommunalinvestitionsförderungsgesetz Schulinfrastruktur (FRl-KInvFG II)

Wenn Sie als finanzschwache Kommune im Saarland Investitionen in die Infrastruktur Ihrer allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

Stand 18.04.2026 Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: Förderdatenbank Bund, Länder und EU

Beschreibung der Förderung

Kurz erklärt

Das Saarland fördert Investitionen in die Schulinfrastruktur von finanzschwachen Kommunen. Es gibt dafür einen Zuschuss. Gefördert werden allgemeinbildende und berufsbildende Schulen.

Die Förderung kann für verschiedene Vorhaben genutzt werden. Dazu gehören Sanierung, Umbau, Erweiterung und Ersatzneubau von Schulgebäuden. Auch die Ausstattung von Gebäuden, ergänzende Infrastrukturmaßnahmen und Maßnahmen für Barrierefreiheit können gefördert werden.

Außerdem können Maßnahmen an Einrichtungen zur Betreuung von Schülerinnen und Schülern sowie vorbereitende und begleitende Beratungsleistungen gefördert werden. Der Zuschuss beträgt 90 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten. Das Investitionsvolumen muss mindestens 40.000 Euro betragen.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist für Gemeinden und Gemeindeverbände im Saarland sinnvoll, wenn sie als finanzschwach gelten. Auch Unternehmen mit ausschließlich kommunaler Beteiligung können unter bestimmten Bedingungen dazugehören. Sinnvoll ist die Förderung für Vorhaben an Schulen und schulnahen Einrichtungen.

Kerndaten

  • Bewerbungsfrist
    • Keine Angabe im Text.
  • Ansprechpunkt
    • Ministerium für Inneres, Bauen und Sport
  • mögliche Kriterien für eine Förderung
    • Antragstellende müssen Gemeinden oder Gemeindeverbände sein, die das Kriterium der Finanzschwäche erfüllen.
    • Auch Unternehmen mit ausschließlich kommunaler Beteiligung können antragsberechtigt sein.
    • Das Vorhaben muss nach dem 30.06.2017 begonnen haben.
    • Das Investitionsvolumen muss mindestens 40.000 Euro betragen.
    • Bei Erweiterungen muss eine wesentliche kapazitätsmäßige Aufstockung erreicht werden.
  • mögliche Ausschlusskriterien
    • Vorhaben, die vor dem 01.07.2017 begonnen und nicht als selbstständiger Abschnitt eines laufenden Vorhabens fortgeführt wurden.
    • Ersatzneubau, wenn er nicht wirtschaftlicher ist als eine Sanierung.
  • Anbieter der Förderung
    • Ministerium für Inneres, Bauen und Sport
  • Thema der Förderung
    • Verbesserung der Schulinfrastruktur
    • Sanierung, Umbau, Erweiterung und Ersatzneubau von Schulgebäuden
    • Ausstattung und ergänzende Infrastrukturmaßnahmen
    • Barrierefreiheit
    • Betreuungseinrichtungen für Schülerinnen und Schüler

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

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