Beschreibung der Förderung
Kurz erklärt
Die Förderung unterstützt Investitionen in öffentliche touristische Infrastruktureinrichtungen in Bayern. Sie richtet sich vor allem an Vorhaben im ländlichen Raum. Gefördert werden Maßnahmen, die die Attraktivität und Qualität von touristischen Einrichtungen verbessern. Dazu gehören zum Beispiel Kurparks, Wanderwege, Tourismusämter, Informationszentren, Tagungsräume, Veranstaltungszentren und bestimmte Bäder oder Kurhäuser. Auch Maßnahmen für mehr Energieeffizienz oder für die Lenkung von Besucherströmen können gefördert werden. In besonderen Fällen sind auch andere Infrastrukturmaßnahmen möglich, wenn sie für den Tourismus in Bayern sehr wichtig sind und nicht anders gefördert werden können. Die Förderung wird als Zuschuss gewährt.
Für wen ist die Förderung sinnvoll?
Die Förderung ist sinnvoll für bayerische kommunale Körperschaften und für ausschließlich kommunal getragene Organisationen. Sie passt für Träger, die öffentliche touristische Einrichtungen bauen, erweitern, modernisieren oder besser zugänglich machen wollen. Besonders geeignet ist sie für Vorhaben mit touristischem Bedarf im ländlichen Raum. Wichtig ist, dass die Einrichtung öffentlich zugänglich ist und überwiegend touristisch genutzt wird.
Kerndaten
- Bewerbungsfrist
- Keine Angabe
- Ansprechpunkt
- Zuständige Bezirksregierung Bayern
- mögliche Kriterien für eine Förderung
- Vorhaben im ländlichen Raum in Bayern
- Öffentliche und überwiegend touristisch genutzte Einrichtung
- Touristischer Bedarf muss vorliegen
- Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben zur Barrierefreiheit
- Anforderungen des Umweltschutzes sowie der Raumordnung und Landesplanung müssen erfüllt sein
- Mindestens 20 Prozent Eigenanteil an den förderfähigen Ausgaben
- Gesamtfinanzierung muss gesichert sein
- Folgekosten müssen tragbar sein
- Bei einnahmeschaffenden Vorhaben ist vor Beginn eine Kosten-Nutzen-Analyse nötig
- mögliche Ausschlusskriterien
- Kosten für Betrieb oder laufende Unterhaltung einer Tourismuseinrichtung
- Vorhaben, die bereits nach anderen Förderprogrammen förderfähig sind, bei Ausnahmefällen nicht förderfähig
- Anbieter der Förderung
- Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus
- Thema der Förderung
- Öffentliche touristische Infrastruktureinrichtungen in Bayern
Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.
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